Erklärung
des russischen Außenministeriums zur EU-Rolle in der Ukraine
VERÖFFENTLICHT VON LZ ⋅ 6. MÄRZ 2022
von
https://russische-botschaft.ru
Über lange Jahre hat die Europäische Union unter der Maske
eines „Friedenstifters“ großzügig das Kiewer Regime finanziert,
das infolge eines verfassungswidrigen Staatsstreichs an die Macht
gekommen war. Die EU beobachtete lautlos die Ausrottung der
Bevölkerung im Donbass, das Ersticken des Russischsprachigen in der
Ukraine. In der EU ignorierte man unsere wiederkehrenden
Aufforderungen, auf die Übermacht der Nazis in der ukrainischen
Regierung, die soziale und wirtschaftliche Blockade und das Ermorden
der Zivilbevölkerung im Südosten des Landes aufmerksam zu werden.
Man verknüpfte die ganze Zukunft der Beziehungen zu Russland
mit der Erfüllung des Minsker Maßnahmenpakets und machte nichts, um
Kiew zur Umsetzung seiner Schlüsselbestimmungen zu bringen.
Gleichzeitig versorgte man die Kiewer Regierung mit Geld und schaffte
Visa ab. Unter fragwürdigen Vorwänden wurden antirussische
Sanktionen verlängert. Die EU beteiligte sich an von Kiew
inszenierten Spektakeln, die die territoriale Integrität der
Russischen Föderation in Frage stellen.
Nun sind aber alle
Masken gefallen. Der am 27. Februar gefasste EU-Beschluss, die
Lieferung tödlicher Waffen an die ukrainische Soldateska
aufzunehmen, ist selbstentlarvend. Dieser Beschluss steht für das
Ende der europäischen Integration als eines „pazifistischen“
Projekts zur Aussöhnung der europäischen Völker nach dem Zweiten
Weltkrieg. Die EU stellte sich endgültig auf die Seite des Kiewer
Regimes, das eine Genozidpolitik gegen einen Teil der eigenen
Bevölkerung fährt.
Ohne es selbst zu merken, rutschte man in
Brüssel bei seinen antirussischen Aktionen in die Tiefe des
Orwelschen Neusprechs. Man erklärte, es solle in den Krieg, der 2014
in der Ukraine vom Zaun gebrochen wurde, über eine Mechanismus mit
dem sprechenden Namen „Europäische Friedensfazilität“ zu
investieren. Zu den Defensivmitteln rechnet die EU-Führung ungeniert
Raketen und Schusswaffen, Munition und sogar Kampfjets.
Die EU
zeigte, was die Rechtshoheit in Europa in Wirklichkeit wert ist,
indem sie sich über alle acht Kriterien des eigenen „gemeinsamen
Standpunkts“ des Europäischen Rats 2008/944/CFSP vom 8. Dezember
2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern hinwegsetzte. Dabei
sieht dieser ein direktes Verbot für Lieferungen von Waffen und
Militärgütern aus der EU in folgenden Fällen vor:
Nichteinhaltung
der internationalen Verpflichtungen durch das Endbestimmungsland
(Kiew vernachlässigte seine Verpflichtungen aus dem Minsker
Maßnahmenpaket, das durch die Resolution 2202 des
Weltsicherheitsrats gebilligt wurde);
Missachtung der
Menschenrechte einschließlich des Risikos, dass die Militärgüter,
die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden
könnten (im Donbass wurde von Kiew Genozid verübt);
Bewaffneter
Konflikt im Endbestimmungsland und Risiken seiner Verschärfung
infolge der Waffenlieferungen;
Bedrohung für Frieden, Sicherheit
und Stabilität in einer Region, einschließlich der
Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Konflikts zwischen den
Empfängerland und einem anderen Land;
Risiko für die nationale
Sicherheit der EU-Mitgliedsstaaten (die zu liefernden Waffen können
gegen die EU-Interessen eingesetzt werden);
Verhalten des
Käuferlandes insbesondere im Hinblick auf die Nichtanwendung von
Gewalt und die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts sowie auf
die Nichtverbreitung im Bereich der Rüstungskontrolle (wir sind
nicht der Auffassung, dass Kiew diesen Verpflichtungen vorbildlich
nachkam, insbesondere mit Blick auf die bekannten in der Grauzone
getätigten Waffenhandelsgeschäfte von der Ukraine aus);
Risiko,
dass die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zu einem
unerwünschten Endverwender gelangen könnten (mit Blick auf die
unkontrollierte Vergabe von Waffen in der Ukraine an die Bevölkerung
gibt es eine praktisch garantierte Wahrscheinlichkeit, dass diese
Waffen teilweise auf dem Schwarzmarkt landen
würden);
Nichtvereinbarkeit der Militarisierung und der
wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlands (wir sind der
Auffassung, dass Kiew sich besser mit der ukrainischen Wirtschaft
beschäftigen sollte, anstatt die Protestierenden gewaltsam zu
unterdrücken).
Die EU-Bürger und -einrichtungen, die an
Lieferungen von tödlichen Waffen und Treib- und Schmierstoffen an
die ukrainischen Streitkräfte beteiligt sind, werden sich für
jegliche Konsequenzen dieser Maßnahmen vor dem Hintergrund der
laufenden militärischen Sonderoperation verantworten müssen. Sie
müssen sich darüber im Klaren sein, wie gefährlich diese
Konsequenzen sind.
Endgültig zerstreut ist auch ein weiterer
Mythos, der durch die EU in der Vergangenheit gepflegt wurde: Die
völkerrechtlich illegitimen einseitigen EU-Restriktionen würden
sich nicht gegen das russische Volk richten. Die Brüsseler
Funktionäre, die sich erst vor kurzem für „strategische Partner“
unseres Landes ausgaben, sagen nun ohne Umschweife, sie wollen
Russland größtmöglichen Schaden zufügen, Schwachstellen
angreifen, die Wirtschaft ernsthaft ruinieren und das nationale
Wirtschaftswachstum unterdrücken.
Wir wollen versichern –
das wird nicht klappen. Die Handlungen der Europäischen Union
bleiben nicht ohne eine harte Antwort. Russland wird auch in der
Zukunft seine lebenswichtigen nationalen Interessen ohne Rücksicht
auf Sanktionen und deren Androhung umsetzen. Für westliche Länder
ist es an der Zeit, einzusehen, dass ihre ungeteilte Übermacht in
der Weltwirtschaft schon längst der Vergangenheit angehört
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