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Seit dem Staatsstreich in der Ukraine vom 22. Februar 2014 und
insbesondere im Zuge der Entwicklungen auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim
hat in den USA, den NATO- und EU-Ländern eine politisch-mediale
Kampagne Fahrt aufgenommen, die Russland und insbesondere den russischen
Präsidenten Wladimir Putin hysterisch der rücksichtslosen
Großmachtpolitik und des völkerrechtswidrigen „Landraubs“ bezichtigt.
Seitens der führenden NATO-Regierungen wird die Eingliederung der Krim
in die Russische Föderation als „völkerrechtswidrige Annexion“
gebrandmarkt. Mit dieser Kampagne soll der tatsächliche Charakter der
Krise um die Ukraine als eines anti-russischen Manövers verschleiert
und weitere feindliche Akte gegenüber der Russischen Föderation
psychologisch vorbereitet werden. Zunächst muss es erstaunen, dass
Länder, die bis heute eine Vielzahl von fortgesetzten
Völkerrechtsbrüchen begehen, darunter der Überfall auf die
Bundesrepublik Jugoslawien 1999, die Invasion Afghanistans 2001 und des
Irak 2003, die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit des Kosovo 2008,
derart offensichtlich mit anderem Maß messen, wenn sie das Handeln
Russlands beurteilen.
Dieselben, die uns weismachen wollen, dass deutsche
Sicherheitsinteressen im weit entfernten Afghanistan verteidigt werden,
sprechen Russland das Recht ab, seine unverkennbaren
Sicherheitsinteressen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft
wahrzunehmen. Und das sogar angesichts des eklatanten Unterschieds, dass
zur Verteidigung deutscher Interessen in Afghanistan schon mal ein
Oberst Klein ein Massaker an über 100 Zivilisten befiehlt, während der
Anschluss der Krim an die Russische Föderation ohne eine einzige
gewalttätige Handlung seitens Russlands, im vollständigen Einvernehmen
mit der großen Bevölkerungsmehrheit auf der Krim vonstatten ging. Dieselben,
die das Kosovo auf Grundlage einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung
der Provinzregierung gegen den Willen der legitimen serbischen
Zentralregierung anerkannt haben, sprechen der Russischen Föderation das
Recht ab, den durch ein Referendum mit für sich sprechendem Ergebnis
geäußerten Wunsch der Krim-Bevölkerung auf Eingliederung nachzukommen,
in einer Situation, in der eine legitime ukrainische Zentralregierung
nicht existiert.
Souveränität der Ukraine durch NATO-inspirierten Putsch verletzt
Die Argumente, mit denen Russland Völkerrechtsbruch nachgewiesen
werden soll, gehen abstrakt von der Prämisse aus, dass Russland aus
heiterem Himmel ein Stück eines souveränen Staats abgetrennt hätte. Was
dagegen wirklich in der Ukraine geschehen war: durch einen gewalttätigen
Putsch wurde die rechtmäßig gebildete und international anerkannte
Regierung in Kiew gestürzt. NATO-treue Kräfte unterstützten diesen
Gewaltakt über verschiedene Kanäle. Der so genannte
„Übergangs-Regierungschef“ Arsenij Jazenjuk ist ein notorischer
NATO-Kollaborateur. Dies stellte eine verdeckte NATO-Aggression
gegen die Ukraine dar. Sofort zeigte sich, dass die Putschregierung über
große Teile des Landes keine Kontrolle hat. Trotzdem wurde sie im
Eilverfahren von den USA, den NATO- und EU-Staaten als legitime
Vertretung der Ukraine anerkannt.
Die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine wurde durch
die NATO-Regierungen verletzt. Denn es waren die USA, die NATO und die
EU, die dadurch faktisch einen Teil der Ukraine unter ihren Einfluss
brachten, unter Bruch des Völkerrechts und der ukrainischen Verfassung.
Die sogenannte „Übergangsregierung“ in Kiew wurde von niemandem gewählt,
sondern mit ungesetzlichen gewalttätigen Mitteln an die Stelle der
alten Staatsführung gesetzt. Schon schließt die EU mit den Putschisten
den ersten Teil eines Assoziierungsabkommens, einen völkerrechtlichen
Vertrag, der sogar die „Integration“ der Ukraine in die militärischen
EU-Strukturen beinhaltet. Und das, obwohl andere Landesteile noch von
den bisherigen legitimen Staatsorganen kontrolliert werden. Dies ist
nichts anderes als eine faktische Abtrennung der Westukraine durch die
genannten westlichen Länder. Sie sind es, die in Wahrheit „Fakten
schaffen“, ein Vorwurf, den sie unentwegt an Russland richten.
Unter diesen Umständen kann man bei der Eingliederung der Krim in die
Russische Föderation nicht von einer Annexion sprechen. Sie stellt den
freiwilligen Beitritt des verbliebenen souveränen Teils der Ukraine zu
Russland dar. Denn die Krim war der einzige Landesteil, in dem nach dem
Putsch noch unumschränkt die verfassungsmäßige Ordnung herrschte. Da
sowohl die Bevölkerung der Krim als auch die strategischen Interessen
Russlands im Schwarzen Meer durch die Kiewer Ereignisse bedroht wurden,
war schnelles Handeln geboten. Konsultationen mit den westlichen
„Partnern“ erübrigten sich, da diese bereits ohne Rücksicht auf Russland
und das ukrainische Volk unter Verweigerung jedes Dialogs den Putsch
unterstützt und die Putschregierung anerkannt und die Krim und Russland
unter Zugzwang gesetzt hatten. Ohne Beitritt der Krim zur Russischen
Föderation wäre, wie Präsident Putin in seiner Rede am 18.03.2014
sagte, in Sewastopol, „der Stadt des russischen Ruhms … die NATO-Flotte
aufgetaucht, was eine nicht nebulöse, sondern eine ganz konkrete Gefahr
für den gesamten Süden Russlands bedeutet hätte.“ Als Lüge entpuppt
sich auch die Behauptung, dem Beitritt der Krim zu Russland sei eine
russische „Invasion“ vorausgegangen. Die russische Schwarzmeerflotte war
bekanntlich gemäß einem gültigen Vertrag zwischen Russland und der
Ukraine in Sewastopol stationiert, und Russland war die Unterhaltung
eines Truppenkontingents bis zu einer Stärke von 25.000 Mann auf der
Krim gestattet. Für Behauptungen, dass diese Zahl nach dem Kiewer Putsch
überschritten wurde, fehlen die Beweise; Russland bestreitet es. Das
Wichtigste aber ist: Die russischen Soldaten befanden sich nicht nur
rechtmäßig, sondern mit Zustimmung der regionalen Autorität sowie mit
sichtbarem Wohlwollen der Bevölkerung auf der Krim und verhielten sich
vollkommen friedlich. Während der angeblichen „russischen Invasion“ kam
es zu keiner einzigen Gewalttat, nicht einmal zu einer gegnerischen
Provokation, ein Beweis dafür, wie groß die Verbundenheit mit Russland
bei den Bewohnern der Krim ist. Als weiterer Beleg für eine
„russische Invasion“ wurden die Selbstverteidigungskräfte in der
Autonomen Republik Krim präsentiert, die unmittelbar nach dem Kiewer
Putsch Posten vor öffentlichen Gebäuden und militärischen Einrichtungen
bezogen, mit dem unzweifelhaften Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung
gegen die Putschisten zu verteidigen. Da sie Uniformen „ohne
Erkennungszeichen“ trugen, stand für den Westen fest, dass es sich um
russische Soldaten handeln müsse. Hingegen wurden die „Demonstranten auf
dem Maidan“ in Kiew, die in ihrer Mehrheit ebenfalls Uniformen ohne
Erkennungszeichen trugen, nicht als NATO-Soldaten identifiziert. Russland
betonte, dass es keine Kommandogewalt über die
Selbstverteidigungskräfte der Krim habe. Das Entscheidende ist aber
wiederum: Diese agierten im vollen Einvernehmen mit der großen
Bevölkerungsmehrheit und nicht, wie die Schläger in Kiew, zum Sturz,
sondern zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung. Es ist ein
vortreffliches Beispiel für die Doppelzüngigkeit unserer Hetzmedien, den
blutigen Putsch in Kiew als Durchbruch der Demokratie zu feiern und
gleichzeitig den rein passiven Schutz der Staatsorgane auf der Krim als
russische Intervention zu brandmarken.
Völkerrecht: Krim und Kosovo-Metohija
Von Jugoslawien bis Syrien führen die USA/NATO/EU ununterbrochen
Kriege – immer unter demonstrativer Missachtung und Verletzung des
Völkerrechts. Jetzt plötzlich geben sie sich als Gralshüter des
Völkerrechts und beschwören im Stundentakt die „territoriale Integrität
der Ukraine“.
Der Deutsche Freidenker-Verband hat immer wieder die Verteidigung des
Völkerrechts als vordringliche Aufgabe der Antikriegsbewegung
bezeichnet und hält daran auch angesichts des scheinbaren Rollenwechsels
der NATO-Krieger fest. Während Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder
inzwischen unumwunden zugibt, mit der NATO-Aggression 1999 gegen
Jugoslawien Internationales Recht verletzt zu haben (wenn auch seine
fällige Selbstanzeige noch aussteht), beharrt die Mehrheit der
Kommentatoren darauf, dass die NATO im Kosovo „das Richtige“ getan habe,
worauf sich Russland aber nicht berufen könne, da der Fall der Krim
völlig anders liege. Tatsächlich sind beide Fälle verschieden, nur
aus den gegenteiligen Gründen, als sie die Kriegstreiber behaupten.
Grundsätzlich gilt, dass das Völkerrecht eine Sezession nicht verbietet
und kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthält. In diesem Sinn
zitierte Wladimir Putin in seiner Rede vom 18.03.2914 das Memorandum der
USA vom 17. 04.2009 an den Internationalen Gerichtshof zu Kosovo:
„Unabhängigkeitserklärungen können, wie das auch häufig passiert, das
innere Recht verletzen. Aber das bedeutet nicht, dass dadurch das
Völkerrecht verletzt wird.“ Gleichwohl das Völkerrecht eine Sezession
als innerstaatliche Angelegenheit betrachtet, erlaubt es keiner Gruppe,
sich von dem bisherigen Staat ohne dessen Einvernehmen zu lösen. Jedoch
war infolge der ausländischen Aggression gegen die Ukraine keine
legitime und handlungsfähige ukrainische Autorität mehr vorhanden, die
dem Beitritt der Krim zur Russischen Föderation hätte widersprechen
können, ein Beitritt, der ja gerade als Schutzmaßnahme gegen ebendiese
Aggression vorgenommen wurde. Was das Völkerrecht ausdrücklich
verbietet, ist die Veränderung der Gebietshoheit eines souveränen
Staates mit Hilfe einer ausländischen Aggression. Im Kosovo haben USA
und NATO zunächst eine Terrororganisation aufgebaut, bewaffnet und
trainiert, reaktionäre islamistische Söldner eingeschleust, und dann als
Luftwaffe dieser Terrororganisation einen 79-tägigen
völkerrechtswidrigen Bombenkrieg gegen Jugoslawien geführt. Trotzdem
blieb ihr militärischer Erfolg begrenzt, und sie mussten im
Friedensabkommen die territoriale Integrität des angegriffenen Staates
einschließlich Kosovo zugestehen, und dies mit der UN-Resolution 1244
besiegeln. Unter ihrem militärischen Schutz ließ die NATO ethnische
Säuberungen der serbischen Provinz Kosovo und Metohija geschehen und
erhob die Terror- und Mafiastrukturen zur „Regierung“ eines
Separatstaates, dessen internationale Anerkennung sie seitdem
organisiert. Diese Sezession ist ungültig von Anbeginn, weil sie durch
einen ausländischen Aggressionskrieg initiiert wurde, und weil sie gegen
die gültige Resolution UNSCR 1244 verstößt. Gegen die Krim oder die
Ukraine fand weder ein Angriffskrieg statt, noch lässt sich dem
Völkerrecht irgendeine Regel entnehmen, welche die immerwährende
Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine gebietet. Tatsächlich hat sich die
Bevölkerung der Krim in einem Akt nationaler Selbstbestimmung als
Staatsteil der Ukraine verselbständigt und als eigener souveräner Staat
konstituiert. Der neue Staat erfüllte alle völkerrechtlichen
Voraussetzungen für die de jure Anerkennung durch andere Staaten. Keine
völkerrechtliche Regel verbot der Russischen Föderation, der Bitte des
neuen Staates um Aufnahme in ihren Staatsverband zu entsprechen. Deshalb
ist die Abtrennung des Kosovo von Serbien völkerrechtswidrig, die
Aufnahme der Krim in die Russische Föderation hingegen nicht. Alles,
was in den vergangenen Wochen auf der Krim geschah, bis hin zum Beitritt
zur Russischen Föderation und der nun ruhig ihren Gang gehenden
Eingliederung, war eine Reaktion auf den Putsch in Kiew und die
Negierung der Souveränitätsrechte der Ukraine durch NATO und EU. Und
diese Reaktion war zu erwarten und von den ausländischen Förderern des
„Euromaidan“ bewusst kalkuliert, einschließlich der als „Strafe“ gegen
Russland verhängten Sanktionen und der „Verschärfung des Tonfalls“, des
linguistischen Symptoms der zunehmenden Aggression.
Ein neuer Weltkrieg?
Immer deutlicher erscheint eine direkte militärische Aggression der
NATO gegen Russland am Horizont, und dies ist nichts anderes als die
Perspektive des Weges in einen neuen Weltkrieg. Im Unterschied zur
Ära vor hundert Jahren, als sich im ersten Weltkrieg zwei feindliche
Bündnisse gleichermaßen räuberischer Großmächte mit dem Ziel der
Neuaufteilung der Welt bekriegten, bilden heute die historischen Zentren
des Imperialismus USA, EU und Japan ein globales Bündnissystem. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass die innerimperialistischen Widersprüche und
Konkurrenz verschwunden wären, dass die Beteiligten nicht versuchten,
sich zu Lasten der anderen Vorteile zu verschaffen. Die sogenannte
Triade unter Führung Washingtons verfolgt seit dem Untergang der
sozialistischen Staaten Europas eine Strategie der „Neuen Weltordnung“. Die
im Rahmen dieser Strategie entfesselte Serie von Interventionen und
Aggressionen richtet sich gegen Länder, die in dieser Konstellation als
die „Rivalen“ (Russland, China, Indien, Brasilien etc.) und/oder
„Störer“ (Jugoslawien, Nordkorea, Syrien, Iran, Kuba, Venezuela etc.) in
Erscheinung treten. Dieses neue weltkriegsträchtige Szenario ist
Ausdruck der Metamorphose des Imperialismus. Der Monopolkapitalismus des
vorigen Jahrhunderts hat sich über die Phase des staatsmonopolistischen
Kapitalismus zum gegenwärtigen transnationalen Monopolkapitalismus
entwickelt. Die den heutigen Imperialismus dominierenden
transnational operierenden Monopolkapitale stützen sich auf die
Machtapparate der Nationalstaaten, und stehen zugleich in scharfem
Widerspruch zum Nationalen schlechthin. Damit unterminieren sie die
nationale Selbstbestimmung und Volkssouveränität als Fundament jeglicher
Form von Demokratie, sie destabilisieren ganze Staaten und machen
selbst vor ihrer gänzlichen Zerstörung nicht Halt. Transnationale
Konzerne bilden jedoch keine monolithische Interessengemeinschaft,
sondern gehören weiterhin unterschiedlichen Kapitalfraktionen mit
teilweise gegensätzlichen Interessen an. Diese Interessenlagen führen
auch zu unterschiedlichen Positionen in der Frage von Krieg und Frieden,
und die Friedenskräfte können und müssen diese Gegensätze zur
Verteidigung des Friedens ausnutzen. Es mehren sich die Anzeichen,
dass der Kapitalismus in seine Endphase eingetreten ist, in der er nicht
mehr die Fähigkeit besitzt, die ganze Weltbevölkerung organisch in das
kapitalistische Weltsystem zu integrieren. Die Kluft zwischen Armut und
Reichtum wächst. Die ungleiche Entwicklung von Ländern und Staaten
verschärft sich. Das kapitalistische Wirtschaftssystem hält für die
Masse der ländlichen Bevölkerung der Erde, immerhin noch fast die Hälfte
der Weltbevölkerung, nur das Schicksal der Marginalisierung und
Verelendung bereit. Die Weltkrise birgt sowohl die Chance
revolutionärer Veränderungen in Richtung einer weiter führenden,
sozialistischen Gesellschaftsentwicklung, aber auch eine große Gefahr:
dass eine massenhafte militärische Vernichtung von
Produktionskapazitäten und „überschüssiger“ Bevölkerung den Mächten des
Imperialismus als einziger „Ausweg“ zur Erhaltung ihrer „Weltordnung“
erscheinen könnte.
Die russischen Interessen sind kein Geheimnis
Schon die imperialistische Destabilisierung Syriens, das den einzigen
Mittelmeerstützpunkt der russischen Marine beherbergt, ist nicht
zuletzt gegen Russland gerichtet. Die Übernahme der Ukraine ist in
erster Linie eine Kampfansage an Russland. Die russlandfeindlichen
Handlungen der NATO, begonnen mit dem Angriffskrieg gegen Jugoslawien
1999, über die NATO-Osterweiterung, den Raketenschild, den georgischen
Angriff auf Südossetien 2008, haben mit der Einkreisung der Krim eine
neue Qualität erreicht, indem zum ersten Mal eine tragende Säule der
russischen Sicherheitsarchitektur bedroht wurde.
Genau analog zu den vergangenen Kriegen versuchen die
Kriegspropagandisten der NATO-Länder ihren Völkern einzutrichtern, dass
die Aggression in Wahrheit eine Verteidigung gegen Russland sei, das sie
als den eigentlichen Aggressor darstellen. Die Friedenskräfte sind
aufgerufen, sich über den wirklichen Zusammenhang klar zu werden und
konsequent darüber aufzuklären. Solche Aufklärung muss auch die
kategorische Absage an alle Auffassungen einschließen, nach denen
Russland wenigstens eine „Teilverantwortung“ für die Eskalation der
Krise trägt. Es wird von vielen, die ehrlich die NATO-Aggression
ablehnen, bekundet, dass Russland ja prinzipiell „nicht besser“ sei, da
es ja auch nur seine Interessen verfolge. Welche Interessen verfolgt
die Russische Föderation? Ihr oberstes Interesse ist Stabilität, sowohl
im Inneren als auch in den internationalen Beziehungen. Zu dieser
Stabilität ist auch der Erhalt seiner Sicherheitsarchitektur notwendig,
deshalb hat Russland ein besonderes Interesse an der Stabilität von
Ländern, die russische Militärstützpunkte beherbergen.
Russland hat ein Interesse an der Entwicklung seiner Wirtschaft.
Dieses deckt sich mit den zuvor genannten Interessen, da die russische
Wirtschaft zu ihrer Entwicklung Sicherheit und Stabilität benötigt. Dies
sind die russischen Interessen. Es handelt sich um eine Art von
Interessen, die zu haben und zu verfolgen man keinem Land vorwerfen
kann. Aber auf welche Weise verfolgt die Russische Föderation diese
Interessen? Überfällt und besetzt Russland andere Länder, wie es die
NATO tut? Finanziert, bewaffnet, beherbergt und bildet Russland
Terroristen aus, die in fremden Ländern Massaker an der Zivilbevölkerung
verüben, um sie ins Chaos zu stürzen, wie es derzeit eine Koalition aus
USA, NATO- und Golfstaaten in Syrien tut? Stranguliert Russland andere
Länder eigenmächtig mit Sanktionen, um ihnen seinen Willen aufzuzwingen?
Gibt Wladimir Putin wöchentlich eine Liste mit Personen frei, um sie
mittels Drohnen auf dem Territorium fremder souveräner Länder zu
eliminieren, wie es Barack Obama tut? Entert Russland auf
internationalen Gewässern Schiffe, die unter der Flagge fremder Länder
fahren, wie es Israel tut? Russlands Politik zur Wahrung seiner
genannten Interessen war bisher von Zurückhaltung und Zugeständnissen
geprägt. Wo einer feindlichen Maßnahme etwas entgegengesetzt werden
musste, schöpfte Russland niemals auch nur annähernd das Arsenal der
legitimen Gegenmaßnahmen aus. Russlands Interessen decken sich mit dem
Friedenswillen des größten Teils der Menschheit. Die Friedenskräfte
müssen diese Tatsache anerkennen.
Krieg verhindern – Solidarität mit Russland!
Die Perspektive eines Krieges mit Russland trägt für Deutschland und
Europa apokalyptische Züge. Die einzige Chance zur Verteidigung des
Friedens besteht in der Annäherung an Russland. Die Russische Föderation
ist die Schutzmacht des Friedens in Europa. Dies ist die praktisch
wichtige Erkenntnis, die der ständig verstärkten anti-russischen
NATO-Propaganda entgegengesetzt werden muss. Nur an der Seite
Russlands kann ein 3. Weltkrieg verhindert werden. Nur in Solidarität
mit Russland kann die Friedensbewegung, gerade in Deutschland, wieder zu
einem ernstzunehmenden Faktor werden. Nur im Bündnis mit Russland hat
unsere Forderung „Deutschland raus aus der NATO -- NATO raus aus
Deutschland“ eine realistische Durchsetzungsperspektive. Eine
halbseidene Position der „Äquidistanz“ irgendwo in der Mitte zwischen
der NATO und Russland war noch nie so falsch und gefährlich wie jetzt.
Sie könnte bestenfalls die Propaganda zur Entfachung von
Kriegsbegeisterung in der Bevölkerung ein bisschen lähmen, doch vor
allem lähmt sie den Widerstand gegen den Krieg. Denn wenn nicht
entschieden die Lüge, dass von Russland eine Bedrohung ausgehe,
zurückgewiesen wird, dann bleibt die zentrale und psychologisch
wirksamste Begründung für die Kriegseskalation der NATO im Raum stehen. Angesichts
der Gefahr, von einem Krieg selbst in Mitleidenschaft gezogen zu
werden, sind gerade in Deutschland mehr Menschen von den antirussischen
Kampagnen alarmiert, sie interessieren sich für die Wahrheit über solch
lebenswichtige Zusammenhänge. Umfragen und Kommentarspalten belegen,
dass die große Mehrheit der Bevölkerung den westlichen
Konfrontationskurs gegen. Russland ablehnt. Hieran kann und muss die
Aufklärung anknüpfen.
OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Der Deutsche Freidenker-Verband warnt, gemeinsam mit anderen dem
Frieden verpflichteten Verbänden und Vereinen, vor der weiteren
Zuspitzung der Auseinandersetzungen zwischen dem Westen und Russland. Wir
verlangen ein Ende der Feindbildproduktion und Desinformation sowie der
antirussischen Kampagnen und der Dämonisierung des Präsidenten Putin.
Europa gehört allen Völkern und Nationen Europas, es braucht ein
friedliches Zusammenleben aller Länder und Nationen. Dies erfordert die
Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen und partnerschaftliche
Beziehungen zur Ukraine wie zu Russland.
Die Strategie der USA läuft auf eine Spaltung Europas und eine
Konfrontation mit Russland hinaus und schadet den Interessen der
europäischen Länder.
Wir fordern von der deutschen Bundesregierung:
- Keine Unterstützung der US-Strategie einer Spaltung Europas durch Wiedererrichtung eines Eisernen Vorhangs.
- Keine Sanktionen gegenüber Russland, zumal sie den wirtschaftlichen
und Arbeitsmarktinteressen in Deutschland und den europäischen Ländern
ebenso schaden wie den Interessen an stabilen und partnerschaftlichen
Beziehungen.
- Stopp der Ausdehnung der NATO nach Osten und der militärischen
Einkreisung Russlands, die NATO darf nicht bis zur Grenze Russlands
vorrücken, die Ukraine nicht in die Militärstruktur der EU eingebunden
werden
- Unterstützung für eine demokratische Ukraine, ohne Faschismus und
Revanchismus, mit gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu Westeuropa und
Russland.
- Keine Steuergelder für die finanzielle, logistische und Ausbildungs-Unterstützung von faschistischen Organisationen.
Unterschrieben von:
- Klaus Hartmann (Deutscher Freidenker-Verband),
- Hans Bauer (Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. – GRH),
- Peter Dietrich, Gert Julius, Lothar Nätebusch und Bernd Cachandt (Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V. – BüSGM),
- Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann (Bundesverband Arbeiterfotografie),
- Joachim Guilliard (Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg),
- Wilfried Handwerk (Deutsch-Ukrainischer Wirtschaftsverein e.V.),
- Dr. Klaus Steiniger (Chefredakteur RotFuchs),
- Veronika Thomas-Ohst und Karl Heinz Otten (Vorstand des Euregioprojekts Frieden e.V. Aachen),
- Karl-Heinz Wendt (Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. – GBM),
- Dr. Matthias Werner (Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden e.V. – OKV)
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Bildquelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 16.3.2014, CDU-Wahlkampfplakat von 1953 nach Konrad Adenauer Stiftung, Wikipedia: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:CDU_Wahlkampfplakat_-_kaspl010.JPG, Lizenz: KAS/ACDP 10-001: 411 CC-BY-SA 3.0 DE |