entnommen online dem Freidenker-Verband: www.freidenker.de Der Aggressor heißt NATO |
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Zunächst muss es erstaunen, dass Länder, die bis heute eine Vielzahl von fortgesetzten Völkerrechtsbrüchen begehen, darunter der Überfall auf die Bundesrepublik Jugoslawien 1999, die Invasion Afghanistans 2001 und des Irak 2003, die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit des Kosovo 2008, derart offensichtlich mit anderem Maß messen, wenn sie das Handeln Russlands beurteilen. Dieselben, die uns weismachen wollen, dass deutsche Sicherheitsinteressen im weit entfernten Afghanistan verteidigt werden, sprechen Russland das Recht ab, seine unverkennbaren Sicherheitsinteressen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft wahrzunehmen. Und das sogar angesichts des eklatanten Unterschieds, dass zur Verteidigung deutscher Interessen in Afghanistan schon mal ein Oberst Klein ein Massaker an über 100 Zivilisten befiehlt, während der Anschluss der Krim an die Russische Föderation ohne eine einzige gewalttätige Handlung seitens Russlands, im vollständigen Einvernehmen mit der großen Bevölkerungsmehrheit auf der Krim vonstatten ging. Dieselben, die das Kosovo auf Grundlage einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung der Provinzregierung gegen den Willen der legitimen serbischen Zentralregierung anerkannt haben, sprechen der Russischen Föderation das Recht ab, den durch ein Referendum mit für sich sprechendem Ergebnis geäußerten Wunsch der Krim-Bevölkerung auf Eingliederung nachzukommen, in einer Situation, in der eine legitime ukrainische Zentralregierung nicht existiert. Souveränität der Ukraine durch NATO-inspirierten Putsch verletzt Die Argumente, mit denen Russland Völkerrechtsbruch nachgewiesen werden soll, gehen abstrakt von der Prämisse aus, dass Russland aus heiterem Himmel ein Stück eines souveränen Staats abgetrennt hätte. Was dagegen wirklich in der Ukraine geschehen war: durch einen gewalttätigen Putsch wurde die rechtmäßig gebildete und international anerkannte Regierung in Kiew gestürzt. NATO-treue Kräfte unterstützten diesen Gewaltakt über verschiedene Kanäle. Der so genannte „Übergangs-Regierungschef“ Arsenij Jazenjuk ist ein notorischer NATO-Kollaborateur. Dies stellte eine verdeckte NATO-Aggression gegen die Ukraine dar. Sofort zeigte sich, dass die Putschregierung über große Teile des Landes keine Kontrolle hat. Trotzdem wurde sie im Eilverfahren von den USA, den NATO- und EU-Staaten als legitime Vertretung der Ukraine anerkannt. Die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine wurde durch die NATO-Regierungen verletzt. Denn es waren die USA, die NATO und die EU, die dadurch faktisch einen Teil der Ukraine unter ihren Einfluss brachten, unter Bruch des Völkerrechts und der ukrainischen Verfassung. Die sogenannte „Übergangsregierung“ in Kiew wurde von niemandem gewählt, sondern mit ungesetzlichen gewalttätigen Mitteln an die Stelle der alten Staatsführung gesetzt. Schon schließt die EU mit den Putschisten den ersten Teil eines Assoziierungsabkommens, einen völkerrechtlichen Vertrag, der sogar die „Integration“ der Ukraine in die militärischen EU-Strukturen beinhaltet. Und das, obwohl andere Landesteile noch von den bisherigen legitimen Staatsorganen kontrolliert werden. Dies ist nichts anderes als eine faktische Abtrennung der Westukraine durch die genannten westlichen Länder. Sie sind es, die in Wahrheit „Fakten schaffen“, ein Vorwurf, den sie unentwegt an Russland richten. Unter diesen Umständen kann man bei der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation nicht von einer Annexion sprechen. Sie stellt den freiwilligen Beitritt des verbliebenen souveränen Teils der Ukraine zu Russland dar. Denn die Krim war der einzige Landesteil, in dem nach dem Putsch noch unumschränkt die verfassungsmäßige Ordnung herrschte. Da sowohl die Bevölkerung der Krim als auch die strategischen Interessen Russlands im Schwarzen Meer durch die Kiewer Ereignisse bedroht wurden, war schnelles Handeln geboten. Konsultationen mit den westlichen „Partnern“ erübrigten sich, da diese bereits ohne Rücksicht auf Russland und das ukrainische Volk unter Verweigerung jedes Dialogs den Putsch unterstützt und die Putschregierung anerkannt und die Krim und Russland unter Zugzwang gesetzt hatten. Ohne Beitritt der Krim zur Russischen Föderation wäre, wie Präsident Putin in seiner Rede am 18.03.2014 sagte, in Sewastopol, „der Stadt des russischen Ruhms … die NATO-Flotte aufgetaucht, was eine nicht nebulöse, sondern eine ganz konkrete Gefahr für den gesamten Süden Russlands bedeutet hätte.“ Als Lüge entpuppt sich auch die Behauptung, dem Beitritt der Krim zu Russland sei eine russische „Invasion“ vorausgegangen. Die russische Schwarzmeerflotte war bekanntlich gemäß einem gültigen Vertrag zwischen Russland und der Ukraine in Sewastopol stationiert, und Russland war die Unterhaltung eines Truppenkontingents bis zu einer Stärke von 25.000 Mann auf der Krim gestattet. Für Behauptungen, dass diese Zahl nach dem Kiewer Putsch überschritten wurde, fehlen die Beweise; Russland bestreitet es. Das Wichtigste aber ist: Die russischen Soldaten befanden sich nicht nur rechtmäßig, sondern mit Zustimmung der regionalen Autorität sowie mit sichtbarem Wohlwollen der Bevölkerung auf der Krim und verhielten sich vollkommen friedlich. Während der angeblichen „russischen Invasion“ kam es zu keiner einzigen Gewalttat, nicht einmal zu einer gegnerischen Provokation, ein Beweis dafür, wie groß die Verbundenheit mit Russland bei den Bewohnern der Krim ist. Als weiterer Beleg für eine „russische Invasion“ wurden die Selbstverteidigungskräfte in der Autonomen Republik Krim präsentiert, die unmittelbar nach dem Kiewer Putsch Posten vor öffentlichen Gebäuden und militärischen Einrichtungen bezogen, mit dem unzweifelhaften Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung gegen die Putschisten zu verteidigen. Da sie Uniformen „ohne Erkennungszeichen“ trugen, stand für den Westen fest, dass es sich um russische Soldaten handeln müsse. Hingegen wurden die „Demonstranten auf dem Maidan“ in Kiew, die in ihrer Mehrheit ebenfalls Uniformen ohne Erkennungszeichen trugen, nicht als NATO-Soldaten identifiziert. Russland betonte, dass es keine Kommandogewalt über die Selbstverteidigungskräfte der Krim habe. Das Entscheidende ist aber wiederum: Diese agierten im vollen Einvernehmen mit der großen Bevölkerungsmehrheit und nicht, wie die Schläger in Kiew, zum Sturz, sondern zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung. Es ist ein vortreffliches Beispiel für die Doppelzüngigkeit unserer Hetzmedien, den blutigen Putsch in Kiew als Durchbruch der Demokratie zu feiern und gleichzeitig den rein passiven Schutz der Staatsorgane auf der Krim als russische Intervention zu brandmarken. Völkerrecht: Krim und Kosovo-Metohija Von Jugoslawien bis Syrien führen die USA/NATO/EU ununterbrochen Kriege – immer unter demonstrativer Missachtung und Verletzung des Völkerrechts. Jetzt plötzlich geben sie sich als Gralshüter des Völkerrechts und beschwören im Stundentakt die „territoriale Integrität der Ukraine“. Der Deutsche Freidenker-Verband hat immer wieder die Verteidigung des Völkerrechts als vordringliche Aufgabe der Antikriegsbewegung bezeichnet und hält daran auch angesichts des scheinbaren Rollenwechsels der NATO-Krieger fest. Während Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder inzwischen unumwunden zugibt, mit der NATO-Aggression 1999 gegen Jugoslawien Internationales Recht verletzt zu haben (wenn auch seine fällige Selbstanzeige noch aussteht), beharrt die Mehrheit der Kommentatoren darauf, dass die NATO im Kosovo „das Richtige“ getan habe, worauf sich Russland aber nicht berufen könne, da der Fall der Krim völlig anders liege. Tatsächlich sind beide Fälle verschieden, nur aus den gegenteiligen Gründen, als sie die Kriegstreiber behaupten. Grundsätzlich gilt, dass das Völkerrecht eine Sezession nicht verbietet und kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthält. In diesem Sinn zitierte Wladimir Putin in seiner Rede vom 18.03.2914 das Memorandum der USA vom 17. 04.2009 an den Internationalen Gerichtshof zu Kosovo: „Unabhängigkeitserklärungen können, wie das auch häufig passiert, das innere Recht verletzen. Aber das bedeutet nicht, dass dadurch das Völkerrecht verletzt wird.“ Gleichwohl das Völkerrecht eine Sezession als innerstaatliche Angelegenheit betrachtet, erlaubt es keiner Gruppe, sich von dem bisherigen Staat ohne dessen Einvernehmen zu lösen. Jedoch war infolge der ausländischen Aggression gegen die Ukraine keine legitime und handlungsfähige ukrainische Autorität mehr vorhanden, die dem Beitritt der Krim zur Russischen Föderation hätte widersprechen können, ein Beitritt, der ja gerade als Schutzmaßnahme gegen ebendiese Aggression vorgenommen wurde. Was das Völkerrecht ausdrücklich verbietet, ist die Veränderung der Gebietshoheit eines souveränen Staates mit Hilfe einer ausländischen Aggression. Im Kosovo haben USA und NATO zunächst eine Terrororganisation aufgebaut, bewaffnet und trainiert, reaktionäre islamistische Söldner eingeschleust, und dann als Luftwaffe dieser Terrororganisation einen 79-tägigen völkerrechtswidrigen Bombenkrieg gegen Jugoslawien geführt. Trotzdem blieb ihr militärischer Erfolg begrenzt, und sie mussten im Friedensabkommen die territoriale Integrität des angegriffenen Staates einschließlich Kosovo zugestehen, und dies mit der UN-Resolution 1244 besiegeln. Unter ihrem militärischen Schutz ließ die NATO ethnische Säuberungen der serbischen Provinz Kosovo und Metohija geschehen und erhob die Terror- und Mafiastrukturen zur „Regierung“ eines Separatstaates, dessen internationale Anerkennung sie seitdem organisiert. Diese Sezession ist ungültig von Anbeginn, weil sie durch einen ausländischen Aggressionskrieg initiiert wurde, und weil sie gegen die gültige Resolution UNSCR 1244 verstößt. Gegen die Krim oder die Ukraine fand weder ein Angriffskrieg statt, noch lässt sich dem Völkerrecht irgendeine Regel entnehmen, welche die immerwährende Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine gebietet. Tatsächlich hat sich die Bevölkerung der Krim in einem Akt nationaler Selbstbestimmung als Staatsteil der Ukraine verselbständigt und als eigener souveräner Staat konstituiert. Der neue Staat erfüllte alle völkerrechtlichen Voraussetzungen für die de jure Anerkennung durch andere Staaten. Keine völkerrechtliche Regel verbot der Russischen Föderation, der Bitte des neuen Staates um Aufnahme in ihren Staatsverband zu entsprechen. Deshalb ist die Abtrennung des Kosovo von Serbien völkerrechtswidrig, die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation hingegen nicht. Alles, was in den vergangenen Wochen auf der Krim geschah, bis hin zum Beitritt zur Russischen Föderation und der nun ruhig ihren Gang gehenden Eingliederung, war eine Reaktion auf den Putsch in Kiew und die Negierung der Souveränitätsrechte der Ukraine durch NATO und EU. Und diese Reaktion war zu erwarten und von den ausländischen Förderern des „Euromaidan“ bewusst kalkuliert, einschließlich der als „Strafe“ gegen Russland verhängten Sanktionen und der „Verschärfung des Tonfalls“, des linguistischen Symptoms der zunehmenden Aggression. Ein neuer Weltkrieg? Immer deutlicher erscheint eine direkte militärische Aggression der NATO gegen Russland am Horizont, und dies ist nichts anderes als die Perspektive des Weges in einen neuen Weltkrieg. Im Unterschied zur Ära vor hundert Jahren, als sich im ersten Weltkrieg zwei feindliche Bündnisse gleichermaßen räuberischer Großmächte mit dem Ziel der Neuaufteilung der Welt bekriegten, bilden heute die historischen Zentren des Imperialismus USA, EU und Japan ein globales Bündnissystem. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die innerimperialistischen Widersprüche und Konkurrenz verschwunden wären, dass die Beteiligten nicht versuchten, sich zu Lasten der anderen Vorteile zu verschaffen. Die sogenannte Triade unter Führung Washingtons verfolgt seit dem Untergang der sozialistischen Staaten Europas eine Strategie der „Neuen Weltordnung“. Die im Rahmen dieser Strategie entfesselte Serie von Interventionen und Aggressionen richtet sich gegen Länder, die in dieser Konstellation als die „Rivalen“ (Russland, China, Indien, Brasilien etc.) und/oder „Störer“ (Jugoslawien, Nordkorea, Syrien, Iran, Kuba, Venezuela etc.) in Erscheinung treten. Dieses neue weltkriegsträchtige Szenario ist Ausdruck der Metamorphose des Imperialismus. Der Monopolkapitalismus des vorigen Jahrhunderts hat sich über die Phase des staatsmonopolistischen Kapitalismus zum gegenwärtigen transnationalen Monopolkapitalismus entwickelt. Die den heutigen Imperialismus dominierenden transnational operierenden Monopolkapitale stützen sich auf die Machtapparate der Nationalstaaten, und stehen zugleich in scharfem Widerspruch zum Nationalen schlechthin. Damit unterminieren sie die nationale Selbstbestimmung und Volkssouveränität als Fundament jeglicher Form von Demokratie, sie destabilisieren ganze Staaten und machen selbst vor ihrer gänzlichen Zerstörung nicht Halt. Transnationale Konzerne bilden jedoch keine monolithische Interessengemeinschaft, sondern gehören weiterhin unterschiedlichen Kapitalfraktionen mit teilweise gegensätzlichen Interessen an. Diese Interessenlagen führen auch zu unterschiedlichen Positionen in der Frage von Krieg und Frieden, und die Friedenskräfte können und müssen diese Gegensätze zur Verteidigung des Friedens ausnutzen. Es mehren sich die Anzeichen, dass der Kapitalismus in seine Endphase eingetreten ist, in der er nicht mehr die Fähigkeit besitzt, die ganze Weltbevölkerung organisch in das kapitalistische Weltsystem zu integrieren. Die Kluft zwischen Armut und Reichtum wächst. Die ungleiche Entwicklung von Ländern und Staaten verschärft sich. Das kapitalistische Wirtschaftssystem hält für die Masse der ländlichen Bevölkerung der Erde, immerhin noch fast die Hälfte der Weltbevölkerung, nur das Schicksal der Marginalisierung und Verelendung bereit. Die Weltkrise birgt sowohl die Chance revolutionärer Veränderungen in Richtung einer weiter führenden, sozialistischen Gesellschaftsentwicklung, aber auch eine große Gefahr: dass eine massenhafte militärische Vernichtung von Produktionskapazitäten und „überschüssiger“ Bevölkerung den Mächten des Imperialismus als einziger „Ausweg“ zur Erhaltung ihrer „Weltordnung“ erscheinen könnte. Die russischen Interessen sind kein Geheimnis Schon die imperialistische Destabilisierung Syriens, das den einzigen Mittelmeerstützpunkt der russischen Marine beherbergt, ist nicht zuletzt gegen Russland gerichtet. Die Übernahme der Ukraine ist in erster Linie eine Kampfansage an Russland. Die russlandfeindlichen Handlungen der NATO, begonnen mit dem Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999, über die NATO-Osterweiterung, den Raketenschild, den georgischen Angriff auf Südossetien 2008, haben mit der Einkreisung der Krim eine neue Qualität erreicht, indem zum ersten Mal eine tragende Säule der russischen Sicherheitsarchitektur bedroht wurde. Genau analog zu den vergangenen Kriegen versuchen die Kriegspropagandisten der NATO-Länder ihren Völkern einzutrichtern, dass die Aggression in Wahrheit eine Verteidigung gegen Russland sei, das sie als den eigentlichen Aggressor darstellen. Die Friedenskräfte sind aufgerufen, sich über den wirklichen Zusammenhang klar zu werden und konsequent darüber aufzuklären. Solche Aufklärung muss auch die kategorische Absage an alle Auffassungen einschließen, nach denen Russland wenigstens eine „Teilverantwortung“ für die Eskalation der Krise trägt. Es wird von vielen, die ehrlich die NATO-Aggression ablehnen, bekundet, dass Russland ja prinzipiell „nicht besser“ sei, da es ja auch nur seine Interessen verfolge. Welche Interessen verfolgt die Russische Föderation? Ihr oberstes Interesse ist Stabilität, sowohl im Inneren als auch in den internationalen Beziehungen. Zu dieser Stabilität ist auch der Erhalt seiner Sicherheitsarchitektur notwendig, deshalb hat Russland ein besonderes Interesse an der Stabilität von Ländern, die russische Militärstützpunkte beherbergen. Russland hat ein Interesse an der Entwicklung seiner Wirtschaft. Dieses deckt sich mit den zuvor genannten Interessen, da die russische Wirtschaft zu ihrer Entwicklung Sicherheit und Stabilität benötigt. Dies sind die russischen Interessen. Es handelt sich um eine Art von Interessen, die zu haben und zu verfolgen man keinem Land vorwerfen kann. Aber auf welche Weise verfolgt die Russische Föderation diese Interessen? Überfällt und besetzt Russland andere Länder, wie es die NATO tut? Finanziert, bewaffnet, beherbergt und bildet Russland Terroristen aus, die in fremden Ländern Massaker an der Zivilbevölkerung verüben, um sie ins Chaos zu stürzen, wie es derzeit eine Koalition aus USA, NATO- und Golfstaaten in Syrien tut? Stranguliert Russland andere Länder eigenmächtig mit Sanktionen, um ihnen seinen Willen aufzuzwingen? Gibt Wladimir Putin wöchentlich eine Liste mit Personen frei, um sie mittels Drohnen auf dem Territorium fremder souveräner Länder zu eliminieren, wie es Barack Obama tut? Entert Russland auf internationalen Gewässern Schiffe, die unter der Flagge fremder Länder fahren, wie es Israel tut? Russlands Politik zur Wahrung seiner genannten Interessen war bisher von Zurückhaltung und Zugeständnissen geprägt. Wo einer feindlichen Maßnahme etwas entgegengesetzt werden musste, schöpfte Russland niemals auch nur annähernd das Arsenal der legitimen Gegenmaßnahmen aus. Russlands Interessen decken sich mit dem Friedenswillen des größten Teils der Menschheit. Die Friedenskräfte müssen diese Tatsache anerkennen. Krieg verhindern – Solidarität mit Russland! Die Perspektive eines Krieges mit Russland trägt für Deutschland und Europa apokalyptische Züge. Die einzige Chance zur Verteidigung des Friedens besteht in der Annäherung an Russland. Die Russische Föderation ist die Schutzmacht des Friedens in Europa. Dies ist die praktisch wichtige Erkenntnis, die der ständig verstärkten anti-russischen NATO-Propaganda entgegengesetzt werden muss. Nur an der Seite Russlands kann ein 3. Weltkrieg verhindert werden. Nur in Solidarität mit Russland kann die Friedensbewegung, gerade in Deutschland, wieder zu einem ernstzunehmenden Faktor werden. Nur im Bündnis mit Russland hat unsere Forderung „Deutschland raus aus der NATO -- NATO raus aus Deutschland“ eine realistische Durchsetzungsperspektive. Eine halbseidene Position der „Äquidistanz“ irgendwo in der Mitte zwischen der NATO und Russland war noch nie so falsch und gefährlich wie jetzt. Sie könnte bestenfalls die Propaganda zur Entfachung von Kriegsbegeisterung in der Bevölkerung ein bisschen lähmen, doch vor allem lähmt sie den Widerstand gegen den Krieg. Denn wenn nicht entschieden die Lüge, dass von Russland eine Bedrohung ausgehe, zurückgewiesen wird, dann bleibt die zentrale und psychologisch wirksamste Begründung für die Kriegseskalation der NATO im Raum stehen. Angesichts der Gefahr, von einem Krieg selbst in Mitleidenschaft gezogen zu werden, sind gerade in Deutschland mehr Menschen von den antirussischen Kampagnen alarmiert, sie interessieren sich für die Wahrheit über solch lebenswichtige Zusammenhänge. Umfragen und Kommentarspalten belegen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung den westlichen Konfrontationskurs gegen. Russland ablehnt. Hieran kann und muss die Aufklärung anknüpfen. OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Der Deutsche Freidenker-Verband warnt, gemeinsam mit anderen dem Frieden verpflichteten Verbänden und Vereinen, vor der weiteren Zuspitzung der Auseinandersetzungen zwischen dem Westen und Russland. Wir verlangen ein Ende der Feindbildproduktion und Desinformation sowie der antirussischen Kampagnen und der Dämonisierung des Präsidenten Putin. Europa gehört allen Völkern und Nationen Europas, es braucht ein friedliches Zusammenleben aller Länder und Nationen. Dies erfordert die Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen und partnerschaftliche Beziehungen zur Ukraine wie zu Russland. Die Strategie der USA läuft auf eine Spaltung Europas und eine Konfrontation mit Russland hinaus und schadet den Interessen der europäischen Länder. Wir fordern von der deutschen Bundesregierung:
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