Samstag, 15. Juli 2023

Verbrechen gegen DDR - sascha313

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Verbrechen des westdeutschen Staates gegen die DDR: „Tausende DDR-Bürger widerrechtlich verfolgt“

Erstellt am 7. Juli 2023 von sascha313
Eine alte Weisheit lautet: „Wenn einer es mit dem Meer nicht aufnehmen kann, ist es das einfachste, sich umzudrehen, um es nicht zu sehen.“ (Garcia Lorca) – So verhalten sich die meisten BRD-Bürger gegenüber dem jahrzehntelang erlittenen Unrecht ihrer eigenen Landsleute im Westen, während sie zugleich leichtfertig und bedingungslos bereit sind, den Lügen über die DDR Glauben zu schenken. Zehntausende westdeutscher Bürger wurden nach 1949 durch Berufsverbote ins Elend getrieben, wurden verfolgt und eingekerkert, weil man sie verdächtigte, mit der DDR oder mit dem Kommunismus zu sympathisieren. Doch wie ging man in der BRD mit den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik um, die dieses westdeutsche Nachbarland besuchten, weil sie Verwandte dort hatten oder sportliche Kontakte pflegten?
Es waren nicht die „Brüder und Schwestern aus der Zone“, wie heuchlerisch immer wieder behauptet wurde – nein, die DDR – das war der Feind. Obwohl die DDR ein eigenständiger und souveräner Staat war und kein Bestandteil der kapitalistischen BRD, mischten sich die Machthaber im Westen ständig in die inneren Angelegenheiten der DDR ein. Darüber berichtete der Vorsitzende des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in seinen Ausführungen auf der 22. Sitzung des Volkskammer der DDR im September 1966:
Tausende DDR-Bürger widerrechtlich verfolgt
Im Verlauf der letzten Jahre nahm die widerrechtliche Verfolgung durch Polizei- und Justizorgane gegen DDR-Bürger in Westdeutschland ein außerordentliches Ausmaß an. So wurden von Januar 1958 bis Juni 1966 in Westdeutschland auf Grund gesinnungsstrafrechtlicher Bestimmungen über 3.225 DDR-Bürger vielfältig diskriminiert bzw. mit oder ohne Gerichtsurteil bis zu dreieinhalb Jahren der Freiheit beraubt und eingekerkert.
Allein bei 490 DDR-Bürgern, die im Bonner Staat länger als 24 Stunden inhaftiert waren und unsererseits registriert werden konnten, beträgt die Gesamtdauer des widerrechtlichen Freiheitsentzuges 1.595 Monate = 133 Jahre. In 173 dieser Fälle kam es zu einem politischen Prozeß in Anwendung der Bestimmungen über sogenannte Staatsgefährdungsdelikte und anderer Festlegungen der westdeutschen Strafgesetze, die keinesfalls auf die Staatsbürger der DDR — die ja nicht der westdeutschen Gesetzgebung unterstehen — angewandt werden dürfen. Die Gesamthöhe der Gefängnisstrafen betrug in diesen Fällen 1.183 Monate. Die Gesamtzahlen liegen in Wirklichkeit noch bedeutend höher, da bisher nicht alle dieser Menschenrechtsverletzungen ermittelt wurden.
Geachtete Bürger der DDR werden in der BRD verfolgt
Die von diesem Unrecht Betroffenen sind angesehene Bürger unserer Republik, die ihre verfassungsmäßigen Rechte ausübten. Es handelt sich um demokratisch gewählte Funktionäre und Mitglieder von Volksvertretungen, Parteien, Gewerkschafts-, Sport-, Jugend und kommunalen Organisationen. Es sind Arbeiter, Angestellte, Lehrer, Bauern, Studenten, Wissenschaftler und Künstler. Sie begingen keinerlei Verbrechen. Von ihnen wurden weder Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle oder Attentate geplant nach durchgeführt. Niemand von ihnen führte Waffen, Sprengstoffe, Gifte oder ähnliches bei sich.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bürger der Deutschen Demokratischen Republik in Westdeutschland verfolgt und verhaftet — einzig und allein wegen ihrer Tätigkeit in der DDR als loyale Bürger ihres Staates. Keiner von ihnen hat sich irgendwelcher Verstöße gegen das Bonner Grundgesetz schuldig gemacht, dessen Geltungsbereich sich bekanntlich nur auf das Territorium Westdeutschlands erstreckt. Sie haben sich bei Besuchen in der westdeutschen Bundesrepublik an die dort geltenden Gesetze gehalten.
…grundlos bespitzelt, verhaftet und angeklagt
Obwohl diese DDR-Bürger im Besitz gültiger Reisepapiere waren, wurden sie aus Zügen geholt, hochnotpeinlichen Verhören durch Grenzschutzbeamte und „Verfassungsschützer“ unterzogen, durch Geheimdienstagenten bespitzelt, verhaftet, von Staatsanwälten angeklagt und von Richtern verurteilt und eingekerkert, die bereits in der Mehrzahl ihre Erfahrungen bei der Verfolgung demokratischer Kräfte während der Nazizeit sammelten. Sie fuhren nach Westdeutschland zu den mit friedliebenden westdeutschen Bürgern, zu sportlichen Begegnungen, wissenschaftlichen Konferenzen, Gewerkschaftstreffen und aus ähnlichen Anlässen.
Wenige Tage vor dem 1. Mai 1959 wurde Arthur Meckert aus Zeitz, der als Delegierter des FDGB Gespräche mit westdeutschen Gewerkschaftsmitgliedern geführt hatte, in der Zelle 410 der Haftanstalt in Hannover in den Tod getrieben. Kurz vor seinem Tod, der auf unmenschliche Behandlung zurückzuführen ist, hatte Arthur Meckert an Prof. Dr. Kaul geschrieben: „Helfen Sie mir, daß ich sobald wie möglich aus diesem Kerker herauskomme, ich gehe sonst ein. Meine Familie braucht mich aber noch.“ Er war Vater von 4 Kindern.
Unmenschliches Verhalten der BRD-Beamten
Das ganze Ausmaß der Polizei- und Justizwillkür gegen DDR-Bürger in Westdeutschland ist leider viel zu wenig Menschen bekannt. Nicht ein einziger der Verantwortlichen oder ihrer Helfer wurde für diese unmenschlichen Handlungen bisher in Westdeutschland bestraft.
…daß in letzter Zeit das Bonner Regime eine Reihe geheimer Bestimmungen durch das Innenministerium, das von ehemaligen Gestapoleuten beherrschte Amt für sogenannten Verfassungsschutz, das Justizministerium und andere Staatsorgane erlassen hat, die der verstärkten Diskriminierung und Verfolgung von DDR-Bürgern dienen.
Die völkerrechtswidrige Willkür des Bonner Unrechtsregimes
Die seit langem bestehende völkerrechtswidrige Verfolgungspraxis wurde mit dem am 4. August dieses Jahres in Kraft getretenen Handschellengesetz vom Bonner Bundestag nochmals ausdrücklich sanktioniert und damit eine weitere gesetzliche Grundlage für Willkürmaßnahmen gegeben. Das Gesetz sieht bekanntlich vor, alle Deutschen, die nicht Bürger des Bonner Staates sind, der westdeutschen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Nach diesem Gesetz können friedliebende, rechtschaffende Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, sobald sie westdeutschen Boden betreten, dort als Verbrecher behandelt werden. Lediglich danach können ihnen, sozusagen gnadenhalber, befristet und bedingt — aber vorher wie nachher widerrufbar — gewissermaßen, die Handschellen abgenommen werden.
Solidarität der DDR-Bevölkerung
Diese menschenrechtsverletzenden Verfolgungen der DDR-Bürger durch die Adenauer-, Erhard- und Kiesinger/Brandtregierungen führte unter den Menschen der DDR zu einer riesigen Solidarisierung: „Weit über 500.000 DDR-Mark hat die Spendenaktion zugunsten der in Westdeutschland verfolgten und eingekerkerten Patrioten bereits erbracht.“
Quelle: 22. Sitzung der Volkskammer der DDR Zur Begründung des Gesetzentwurfs zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Rede des Vorsitzenden des Ministerrates, Willi Stoph: „Tausende DDR-Bürger widerrechtlich verfolgt“. „Neues Deutschland“ vom 14.10.1966, Seite 5. (Zwischenüberschriften eingefügt)


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