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Rechtfertigung von Kriegsverbrechen als deutsche Staatsraison
VERÖFFENTLICHT VON LZ ⋅ 19. OKTOBER 2024 ⋅ HINTERLASSE EINEN KOMMENTAR
von Rainer Rupp – https://apolut.net
Baerbock und die zivilen menschlichen Ziele in Gaza
Es hat ein paar Tage gedauert bis Annalena Baerbock von der
vernichtenden Wirkung ihrer Rede am 10. Oktober im Bundestag eingeholt
wurde. In der Rede zum Jahrestag des Hamas-Überfalls auf die israelische
Besatzungsmacht gedachte Deutschlands intelligenteste Außenministerin
aller Zeiten den auf 1200 geschätzten israelischen Todesopfern. Auch den
von Hamas verschleppten israelischen Geiseln galt ihr eher
theatralisches Mitgefühl, wobei sie allerdings nicht erwähnte, dass die
Hamas ihre israelischen Geiseln gegen Tausende Palästinenser in
israelischen Gefängnissen austauschen wollte, wie in der Vergangenheit
wiederholt geschehen.
Ansonst war Baerbocks Rede mit den im Zusammenhang mit Israel bis zum
Überdruss bekannten, leeren Phrasen prall gefüllt. Und dazu gehörte auch
die wiederholt Erwähnung, dass „Israels Sicherheit“ angeblichen
„deutsche Staatsraison“ ist.
Hier zwei Beispiele[i] aus der Rede, wiedergegeben im „Plenarprotokoll
20/191, Stenografischer Bericht der 191. Sitzung des Deutschen
Bundestags, in Berlin, Donnerstag, den 10. Oktober 2024
(https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791) Der Link führt
direkt zur Rede von Baerbock.
„Israels Sicherheit ist Teil unserer deutschen Staatsräson. Wir
gemeinsam – wir als Bundesrepublik Deutschland, wir als Bundesregierung,
ich als Außenministerin, wir als Parlament, die demokratische Mitte,
Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier – haben das immer wieder
deutlich gemacht“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP.)
Oder:
„Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson, unabhängig davon, wer
Deutschland regiert, unabhängig davon, wer Außenpolitik macht.“ (Beifall
beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP.)
Allerdings hängt der Begriff „Staatsraison“ haltlos im politischen Raum,
denn keiner weiß, was Staatsraison wirklich ist. Es gibt nicht einmal
einen Beschluss des Deutschen Bundestags, der den Begriff definieren
würde, den viele so vollmundig benutzen.
Angeblich soll die Formel irgendwann mal Kanzlerin Angela Merkel über
die Lippen gekommen sein, wonach sie prompt von pro-zionistischen
Kreisen instrumentalisiert und sofort gegen zweifelnde Fragen mit
Anti-Semitismus Verdächtigungen wehrhaft abgeschirmt wurde. Hier folgt
ein Versuch, den Begriff und die Politik drumherum einzuordnen:
Die Staatsräson, abgeleitet aus dem Französischen „raison d’état“, ist
ein Überbleibsel autokratischer Regierungsformen hauptsächlich aus der
Feudalzeit. Sie bezieht sich im Allgemeinen auf die Idee, dass der
Staat, also der Herrscher in bestimmten Situationen Maßnahmen ergreifen
kann, die aus Sicht der herrschenden Moral problematisch sind oder gegen
geltendes Recht verstoßen, aber aus Sicht des Herrschers notwendig für
das Überleben seines Staates, bzw. seiner Herrschaft ist.
Dieses Konzept hat ihn früheren Jahrzehnten zu teils hoch sophistischen,
politischen und juristischen Streitigkeiten geführt. In jüngeren Zeiten
und unter demokratischeren Staatsformen steht der Staat vor allem in
der Verantwortung, die Interessen seiner Bürger zu schützen. Der Schutz
der Bürger und ihrer Interessen hat demnach – zumindest in den
Gesetzestexten Vorrang vor dem Schutz der staatlichen Institutionen.
Der Schutz des anonymen Staatsapparates wird jedoch von vielen
Politikern und Staatsdienern aus nachvollziehbarem Eigeninteresse als
höchste Staatsraison angesehen und führt zwingend zu Spannungen und
Widersprüchen zwischen Schutz der Bürgerinteressen und dem Staatsschutz.
Mit anderen Worten der alte, vieldeutige Begriff Staatsraison,
widerspiegelt das Spannungsfeld zwischen Gesetz, Recht, Moral einerseits
und den Zielen von Politikern und Staatsdienern, bzw. den Kräften aus
dem Tiefen Staat andererseits. Aber egal wie unterschiedlichen die
jeweiligen Interessen auf sein mochten, sie waren immer auf den eigenen
Staat, bzw. auf die eigene Nation fokussiert.
Historisch und weltweit einmalig ist daher die Tatsache, dass
Deutschlands Politiker deklamieren, dass die Sicherheit eines anderen,
weit entfernten Staates deutsche Staatsraison ist! Das, obwohl dieser
Staat in seiner kurzen Geschichte seit 1948 immer wieder seine
Nachbarstaaten überfallen, die ansässige Bevölkerung vertrieben, immer
wieder Landraub begangen und zu alledem auch noch einen Apartheidstaat
auf den besetzten Gebieten errichtet hat.
Zu allem Überfluss wird dann auch noch diese Staatsraison-Formel von den
Herrschenden in der deutschen Politik in eine unantastbare gusseiserne
Form gegossen, der auf dem Altar der deutsch-israelischen Beziehungen
jeden Tag obligatorische Ehrenbezeugungen erwiesen werden müssen.
Plenarprotokoll 20/191, der Stenografischer Bericht der 191. Sitzung des
Deutschen Bundestags, in Berlin, Donnerstag, den 10. Oktober 2024
(https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791) Der Link führt
direkt zur Rede von Baerbock.
Aber kommen wir nun zum Kern von Baerbocks Rede, der inzwischen rund um
die Welt ging und sie mit Wucht eingeholt hat. Mit dem von ihr bereits
gewohnten Durchblick hatte Deutschlands führende Völkerball-Rechtlerin
vor den Kameras der Welt die notdürftigen Sammelunterkünfte in Gaza für
bereits ausgebombte, obdachlose palästinensische Familien zu legitimen
militärischen Zielen für die zionistische Soldateska erklärt, und denen
in ihrem verbrecherischen Tun weiter deutsche Unterstützung zugesichert.
Das ist der Skandal, der rund um die Welt geht.
Da aber der Rest von Baerbocks Rede voller leerer Worthülsen war, hatte
scheinbar niemand so richtig hingehört, als die Außenministerin mit der
Autorität unseres Landes erklärte, dass israelische Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ordnung sind und Deutschland
weiter hinter den Kindermassenmördern steht.
Was genau hatte nun Baerbock laut Plenarprotokoll gesagt:
„Das humanitäre Völkerrecht und das Existenzrechts Israels gehören auf
das Engste zusammen. Dafür steht die deutsche Staatsräson.“
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
„Daher haben wir es immer wieder deutlich benannt: Selbstverteidigung
bedeutet natürlich, dass man Terroristen nicht nur angreift, sondern
zerstört. Deswegen habe ich so klar und deutlich gemacht: Wenn Hamas
Terroristen sich hinter Menschen, hinter Schulen verschanzen, dann
kommen wir in ganz schwierige Bereiche. Aber wir ducken uns davor nicht
weg. Deswegen habe ich vor den Vereinten Nationen deutlich gemacht: Dann
können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren: weil Terroristen
diesen missbrauchen. Dazu steht Deutschland, das bedeutet für uns
Sicherheit Israels.“
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Den Stein ins weltweite Rollen hatte der Berliner Journalisten Tarek Baé
gebracht, indem er Dienstag ein Video mit dem relevanten Ausschnitt aus
Bearbocks Rede mitsamt englischen Untertiteln gepostet hatte. Die
Wirkung war ungeheuer. Postwendend meldete sich sogar die
UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese auf X zu Wort:
“Als unabhängige Expertin der UN bin ich sehr besorgt wegen der Haltung,
die Deutschland in Bezug auf Israel/Palästina einnimmt, und seine
gefährlichen Implikationen und Konsequenzen. Ministerin Baerbock sollte
eingeladen werden, Beweise für ihre Behauptungen vorzulegen und dann
erklären, wie “zivile Objekte den geschützten Status verlieren und wie
die Massaker rechtfertigt, die Israel im Gazastreifen und andernorts
verübt.“
„Hat Deutschland entschieden, sich an die Seite eines Staates zu
stellen, der Völkerrechtsverbrechen begeht, ist das eine politische
Wahl, aber sie hat auch rechtliche Konsequenzen. Möge die Gerechtigkeit
siegen, wo die Politik schrecklich versagte.”
Seit der ersten Veröffentlichung des Videos, in dem die
“Völkerball-Rechtlerin“ Angriffe auf zivile Ziele rechtfertigt, ging die
Nachricht nicht nur in alternativen Medien viral, sondern auch in den
Leitmedien der Länder des Globalen Südens, von Al Jazeera über den
türkischen Sender TRT und Kuwait Times, nur um einige zu nennen. Das
Bearbock-Video hat definitiv eine große Reise durch den
arabischsprachigen Raum und darüber hinaus angetreten. Hier ist z.B.
eine Baerbock-Video-Persiflage[ii] mit arabischen Untertiteln.
Wenige Tage nach ihrer Bundestag-Rede, am 14. Oktober, hat dann die
Genozid verdächtige israelische Armee Flüchtlingszelte vor einer Klinik
in Gaza in Brand geschossen und die Bilder von den Frauen und Kindern,
die mit brennenden Kleidern versuchten, sich zu retten, gingen ebenfalls
um die Welt. Es war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aus Sicht
des globalen Südens hat die deutsche Außenministerin genau solche
Angriffe als rechtmäßig erklärt. So treffen diese Bilder und Baerbocks
Rechtfertigung aufeinander und ergeben eine toxische Mischung, die
definitiv dem Ruf und Ansehen Deutschlands nachhaltig schaden wird.
Der Schutzstatus ziviler Orte im Völkerrecht verfällt nämlich nicht so
einfach, wie die deutsche Völkerball-Rechtsexpertin im Bundestag und vor
dem Rest der Welt konstatiert hat.
Zugegeben, die Frage, ob zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren, wenn
Terroristen sie missbrauchen, ist ein komplexes und kontroverses Thema
im Völkerrecht. Denn es berührt mehrere völkerrechtliche Instrumente,
insbesondere das humanitäre Völkerrecht, die Haager Landkriegsordnung
(HLKO) und die Genfer Konventionen, die den Schutz der Zivilbevölkerung
in bewaffneten Konflikten regeln. Schauen wir und das doch mal im Detail
an:
Nach dem humanitären Völkerrecht, insbesondere der Haager
Landkriegsordnung von 1907 und den Genfer Konventionen von 1949 sowie
deren Zusatzprotokollen, sind zivile Personen und Orte vor Angriffen
geschützt. Zivilisten dürfen nicht das Ziel von militärischen Angriffen
sein, und zivile Objekte wie Wohnhäuser, Krankenhäuser und Schulen
genießen besonderen Schutz.
Allerdings gibt eine anerkannte Regel im Völkerrecht, dass zivile
Objekte ihren Schutzstatus verlieren können, wenn sie zu militärischen
Zwecken genutzt werden, allerdings nicht, wenn sich jemand unter der
Zivilbevölkerung versteckt. Zivile Objekte verlieren nur dann ihren
Schutzstatus, wenn aus ihnen heraus Angriffe gegen den Gegner erfolgen,
sie also zu militärischen Zwecken genutzt werden. Dieser Grundsatz wird
oft als „dual-use“-Doktrin bezeichnet. Beispielsweise, wenn eine Schule
oder ein Krankenhaus als Basis für militärische Operationen oder zur
Lagerung von Waffen dient, kann es zum legitimen Ziel werden.
Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen (Artikel 52) besagt
jedoch, dass „militärische Objekte“ ausschließlich solche Objekte sind,
die einen effektiven Beitrag zu militärischen Handlungen leisten und
deren Zerstörung einen klaren militärischen Vorteil verschafft. Dies
bedeutet, dass der bloße Missbrauch eines zivilen Objekts durch
Terroristen nicht automatisch zu einem Freibrief für wahllose Angriffe
auf dieses Objekt führt. Jeder Angriff muss spezifisch gegen die
militärische Funktion des Objekts gerichtet sein.
Eine wichtige Rolle spielt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ein zentrales Prinzip des humanitären Völkerrechts ist der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit (Artikel 51 und 57 des Zusatzprotokolls I). Dieser
besagt, dass militärische Aktionen, auch wenn sie auf legitime
militärische Ziele abzielen, nicht unverhältnismäßig viele zivile Opfer
fordern dürfen. Der erwartete militärische Vorteil eines Angriffs muss
in einem angemessenen Verhältnis zu den zivilen Verlusten und Schäden
stehen.
Ein Angriff, der übermäßige zivile Opfer verursacht oder massive
Zerstörung ziviler Infrastruktur nach sich zieht, kann leicht als
unverhältnismäßig und damit völkerrechtswidrig gelten, selbst wenn das
militärische Ziel legitim ist.
Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 verbietet wahllose
Gewaltanwendung und verlangt von den Konfliktparteien, Schäden an der
Zivilbevölkerung zu minimieren. Insbesondere Artikel 25 der HLKO
verbietet den Beschuss von „nicht verteidigten“ Städten, Dörfern,
Wohnstätten oder Gebäuden, und dies bezieht sich auch auf den Schutz von
Zivilisten.
Wenden wir nun diese Grundsätze auf die aktuelle Lage im Gaza Konflikt
an. Im aktuellen Kontext, etwa bei den Vorwürfen von „Gaza-Massakern“,
geht es um die Frage, ob militärische Operationen, die eine große Zahl
von zivilen Opfern fordern, völkerrechtskonform sind. Wenn Terroristen
in dicht besiedelten zivilen Gebieten wie dem Gazastreifen agieren und
zivile Objekte als Schutzschild benutzen, stellt dies die
Konfliktparteien vor besondere Herausforderungen.
Artikel 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH) betrachtet den bewussten Einsatz von Zivilisten als Schutzschild
als Kriegsverbrechen. Doch selbst wenn eine Konfliktpartei Terroristen
bekämpft, bleibt sie an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
Dies bedeutet, dass selbst wenn Terroristen zivile Schutzschilde
verwenden, ein Angriff nicht erfolgen darf, wenn er unverhältnismäßig
hohe zivile Verluste zur Folge hat.
Der Vorwurf eines Genozids oder einer ethnischen Säuberung wird dann
erhoben, wenn die Gewaltanwendung über das hinausgeht, was als
„militärisch notwendig“ angesehen werden kann, und gezielt auf die
Auslöschung einer Gruppe abzielt. Dies erfordert eine besondere
Untersuchung, insbesondere unter den Vorgaben der Konvention über die
Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948.
Auch wahllose tödliche Gewaltanwendung der Zionisten, wie man sie in
Gaza immer wieder sieht, ist nach dem Völkerrecht strengstens verboten.
Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle verbieten explizit
Angriffe, bei denen keine Unterscheidung zwischen Kämpfern und
Zivilisten gemacht wird. Dies betrifft sowohl den Einsatz schwerer
Bombardierungen in dicht besiedelten Gebieten als auch den Einsatz von
Waffen, die keine präzise Zielsteuerung ermöglichen.
Fazit
Die Deutsche Außenministerin hat vor ihrer Bundestagsrede wahrscheinlich
in ihrem Büchlein „Völkerrecht für Dummköpfe“ einen Kurztext gelesen,
wonach zivile Orte unter bestimmten Umständen ihren Schutzstatus
verlieren können, wenn sie von Terroristen für militärische Zwecke
missbraucht werden. Sie hatte gefunden, was sie brauchte, und blätterte
nicht weiter. Aber jeder, der auch nur zwei Semester Jura studiert hat,
weiß, dass es für alles Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen gibt,
egal ob BGB, Handelsrecht oder Strafrecht. Immer ist der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zentral, und das gilt auch für das Völkerrecht und
Kriegsrecht.
Jeder militärische Angriff muss daher sorgfältig abwägen, ob der
militärische Vorteil den potenziellen Schaden für die Zivilbevölkerung
rechtfertigt. Eine unterschiedslose Gewaltanwendung, die eine
unverhältnismäßig große Zahl von zivilen Opfern fordert, ist
völkerrechtswidrig und könnte als Kriegsverbrechen oder gar Völkermord
geahndet werden. Auch die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese
scheint das so zu sehen. Angesichts der Klage in Den Haag, in der
Deutschland der Beihilfe zum Genozid beschuldigt wird, könnten Baerbocks
Worte von Den Haag noch als Bestätigung angesehen werden. Deutschland
befindet sich wieder einmal auf der falschen Seite der Geschichte.
Anmerkungen
[i] (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791)
[ii] https://x.com/i/status/1846211978596942169
https://apolut.net/rechtfertigung-von-kriegsverbrechen-als-deutsche-staatsraison-von-rainer-rupp/
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