Wer Merkel wählt, wählt den NSU
Was man bei Wahlen alles falsch machen kann
Autor: U. Gellermann
Datum: 18. September 2017
Jetzt ist er doch durchgeknallt, der Gellermann. Zu behaupten, wer Merkel wählt, der wähle den NSU. Also wirklich?! Die Merkel ist rechts, konservativ und schwer erträglich, aber Unterstützerin einer Mörderbande? Das ist doch eine Verschwörungstheorie, oder?
Der NSU-Prozess geht langsam seinem Ende zu. Wer ihn und seine Verarbeitung in den Medien beobachtet, der kann sein baldiges Ende absehen: Die Bundesanwaltschaft hat die Höchststrafe für Beate Zschäpe gefordert. Die wird sie auch wahrscheinlich kriegen und ein bisschen mehr oder weniger Sicherheitsverwahrung drauf. Zschäpe und ihre Nebenfiguren werden ein paar Jahre Strafe finden. Wer aber nach der Wahrheit über den NSU gesucht haben sollte, findet nahezu nichts. Auf dem Weg zu diesem NSU-Urteil mit beschränkter juristischer Haftung konnte man alles finden: Aktenvernichtung in großem Maßstab, bezahlte V-Leute als Akteure der Nazi-Verbrecher, einen rechts-blinden Polizeiapparat und einen Verfassungsschutz, der am liebsten sich selbst schützte. Nur nicht die Wahrheit über die Hintermänner, die Nebenleute, das Netz, ohne die der NSU nie und nimmer über Jahre unentdeckt hätte morden können. Und die Zschäpe schweigt. Wie günstig. Was mag man ihr für das Schweigen versprochen haben? Ein baldiges Wiederaufnahmeverfahren? Eine vorzeitige Entlassung wegen guter Führung?
Bis zu ihrem Untertauchen waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe die bekannten NSU-Terroristen, Mitglieder des "Thüringer Heimatschutz“. Etwa jedes vierte Mitglied der Thüringer Nazi-Truppe war V-Mann, Spitzel oder Informant gewesen. Alle deutschen Geheimdienste – Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) – hatten bezahlte Agenten in der Mutter-Organisation des NSU. Keiner der Agentenführer, kein verantwortlicher Mann aus den betreffenden Diensten musste je im NSU-Verfahren aussagen. Doch der Höhepunkt staatlicher Aussageverweigerung sollte noch kommen: Für 120 Jahre hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme geht.
Andreas Temme, das war der Mann, der bei einem der NSU-Morde nebenan stand und angeblich nichts gehört und nichts gesehen hatte. Temme war in dieser Zeit Beamter des hessischen Verfassungsschutzes, und er führte Spitzel in der rechtsextremen Szene. Diesem beamteten Nazi-Spitzel-Führer garantierte der damalige hessische Innenminister und Parteifreund der Merkel, Volker Bouffier seinen Schutz: Quellenschutz wie der hessische Verfassungsschutz damals frech mitteilte. Und für die nächsten 120 Jahre sollen die braunen Quellen nun weiter verstopft bleiben. Und wer ist heute Ministerpräsident des Landes Hessen und somit Dienstherr des Landesamtes für Verfassungsschutz: Volker Bouffier, der CDU-Kumpan der Merkel.
Man kann längs dieser kurz argumentierten Befehlskette schon das Geschrei aufbranden hören: Landesämter sind keine Bundesanglegenheiten, was kann die Merkel denn dafür, wenn der Bouffier so blöd ist, hier wird der falsche Baum angebellt! Und was macht der treue Demokrat, wenn der das hört? Er guckt ins Bundesgetzblatt und findet das Bundesverfassungsschutzgesetz: „§ 7, Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen.“ Das Geschrei ebbt ab.
Und in die peinliche Stille hinein stellen sich die Fragen: Wenn eine Verbrechergruppe über Jahre hinaus durch Deutschland tobt und terroristische Morde begeht, ist das kein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes? Und wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese Mörderbande von staatlichen Stellen gedeckt, wenn nicht gar gegründet und angeleitet wurde, ist das kein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes? Und wenn in diese Verschwörung gegen die Verfassung mutmaßlich sogar ein Ministerpräsident verwickelt ist, müsste dann die Bundeskanzlerin nicht umgehend „erforderliche Weisungen erteilen“, Weisungen, die jene brutal angegriffene „verfassungsmäßige Ordnung des Bundes“ schnellsten schützen? Na klar, müsste.
Von der Frau, die sich erneut als Hüterin der Verfassung zur Wahl stellt, hat man zum NSU-Komplex zuletzt im Februar 2012, beim zentralen Gedenken für die Opfer des NSU, einen Satz zum Thema gehört: „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“ Frau Merkel hat nichts geführt, weder zu noch durch. Es ist so gut wie nichts über die „Helfershelfer und Hintermänner“ aufgeklärt. Aber sie hätte mit einer einfachen Weisung nicht nur zur Aufklärung beitragen können, sondern ihrem Amtseid folgen müssen, „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes (zu) wahren und (zu) verteidigen.“
Und so gibt es bei den Wahlen die sichere Möglichkeit, gegen die Verfassung der Bundesrepublik zu handeln. Denn wer Merkel wählt, wählt Sicherheit für den NSU. Und weil die SPD, die Grünen und die FDP sich der Dame schon für diverse Koalitionen angeboten haben, ist die Skala der Möglichkeiten, gegen die Verfassung zu wählen, durchaus vielfältig. Die Schwätzer in den Medien nennen das gern Pluralismus.
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