Freihandelsabkommen CETA
und TTIP
Ausverkauf der Demokratie
von Heinz-J. Bontrup
Bei den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement) sowie den USA (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) [ADMIN: zu TTIP hier und hier] geht es in erster Linie nicht um den endgültigen Abbau von heute schon kaum noch vorhandenen Zöllen oder um Chlorhühnchen, Hormonfleisch, Genfood und um die Beseitigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse wie unter anderem einer Produkt-Harmonisierung von einklappbaren Autospiegeln, sondern entscheidend um einenInvestorenschutz. Ulrich Grillo, BDI-Präsident, bringt es auf den Punkt: »Für die deutsche Industrie ist dieses Instrument unverzichtbar, um ihre Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken abzusichern.«
Man muß es ökonomisch richtig verstehen, was hier mit CETA und TTIP von einer neoliberal geprägten Politik intendiert ist. Der endgültige Kniefall vor den Kapitaleigentümern, vor den Shareholdern, und ihren Profitinteressen. Es soll die kapitalistische Logik im Duktus des Shareholder-Value-Konzepts endgültig auf den Kopf gestellt werden. Nicht mehr der Profit soll Restgröße bei der Verteilung der Wertschöpfung sein, sondern das Arbeitseinkommen der abhängig Beschäftigten. Die Profitrate der Shareholder wird dabei durch ein "Target return pricing" vorab bei jeder Investition festgelegt, und die Arbeitseinkommen sind danach (ex post) darauf abzustimmen und kleinzuhalten. Dieser Grundsatz soll jetzt durch das internationale Investitionsschutzabkommen innerhalb von CETA und TTIP rechtlich, vor allem für transnational agierende Konzerne, zementiert werden.
Dabei sind derartige Abkommen nicht neu. Allein Deutschland hat schon 130 solcher Abkommen auf bilateraler Ebene mit Konzernen abgeschlossen. Weltweit geht man von mehr als 3.200 Verträgen aus. Bis Ende 2012 hat es im Rahmen solcher Verträge bisher gut 500 Klagen und Schiedsverfahren gegeben. Damit wird es den Shareholdern ermöglicht, einen demokratisch verfaßten Staat vor einem außergerichtlichen »Sondertribunal« auf Schadensersatz zu verklagen, wenn den Kapitaleignern (Investoren) die demokratisch entstandenen politischen Entscheidungen (Gesetze) nicht passen, weil die Konzerne dadurch ihre maximal erwartete Profitrate gefährdet sehen. Auf diesem Wege verklagt gerade der schwedische Energiekonzern Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigungszahlungen wegen des Ausstiegs aus der Kernenergie.
Dies bedeutet letztlich, daß in demokratischen Rechtsstaaten vom Volk gewählte Politiker eine »Paralleljustiz« zulassen wollen. Das ist ein ungeheuerlicher Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat, der nach einem sofortigen Einschreiten des Bundesstaatsanwalts gegen Politiker verlangt, die das bestehende Verfassungsrecht und auch die einfache Gesetzgebung sowie die Gerichte (Judikative) in den einzelnen Mitgliedsstaaten beugen und aushebeln wollen. Völlig unverständlich ist, daß Richter und Staatsanwälte, die gesamte Justiz als staatliche dritte Gewalt in einer Demokratie, nicht gegen die politische Legislative aufbegehrt und sie in ihre Schranken verweist. Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst vom "Zentrum für Europäische Rechtspolitik" (ZERP) an der Universität Bremen kommen in einem Gutachten zu CETA zu folgendem vernichtenden Befund: »Die Einführung von Investor-Staats-Schiedsgerichten im CETA verletzt das im Unionsrecht (Art. 19 EUV iVm Art. 263ff. AEUV) und im Grundgesetz verankerte richterliche Rechtsprechungsmonopol (Art. 92 GG). Der EU fehlt zudem die Kompetenz, ein solches Verfahren auf Portfolioinvestitionen und den Bereich der Finanzdienstleistung zu erstrecken.«
Bitte weiterlesen:
http://www.kritisches-netzwerk.de/forum/freihandelsabkommen-ceta-und-ttip-ausverkauf-der-demokratie
Ausverkauf der Demokratie
von Heinz-J. Bontrup
Bei den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement) sowie den USA (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) [ADMIN: zu TTIP hier und hier] geht es in erster Linie nicht um den endgültigen Abbau von heute schon kaum noch vorhandenen Zöllen oder um Chlorhühnchen, Hormonfleisch, Genfood und um die Beseitigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse wie unter anderem einer Produkt-Harmonisierung von einklappbaren Autospiegeln, sondern entscheidend um einenInvestorenschutz. Ulrich Grillo, BDI-Präsident, bringt es auf den Punkt: »Für die deutsche Industrie ist dieses Instrument unverzichtbar, um ihre Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken abzusichern.«
Man muß es ökonomisch richtig verstehen, was hier mit CETA und TTIP von einer neoliberal geprägten Politik intendiert ist. Der endgültige Kniefall vor den Kapitaleigentümern, vor den Shareholdern, und ihren Profitinteressen. Es soll die kapitalistische Logik im Duktus des Shareholder-Value-Konzepts endgültig auf den Kopf gestellt werden. Nicht mehr der Profit soll Restgröße bei der Verteilung der Wertschöpfung sein, sondern das Arbeitseinkommen der abhängig Beschäftigten. Die Profitrate der Shareholder wird dabei durch ein "Target return pricing" vorab bei jeder Investition festgelegt, und die Arbeitseinkommen sind danach (ex post) darauf abzustimmen und kleinzuhalten. Dieser Grundsatz soll jetzt durch das internationale Investitionsschutzabkommen innerhalb von CETA und TTIP rechtlich, vor allem für transnational agierende Konzerne, zementiert werden.
Dabei sind derartige Abkommen nicht neu. Allein Deutschland hat schon 130 solcher Abkommen auf bilateraler Ebene mit Konzernen abgeschlossen. Weltweit geht man von mehr als 3.200 Verträgen aus. Bis Ende 2012 hat es im Rahmen solcher Verträge bisher gut 500 Klagen und Schiedsverfahren gegeben. Damit wird es den Shareholdern ermöglicht, einen demokratisch verfaßten Staat vor einem außergerichtlichen »Sondertribunal« auf Schadensersatz zu verklagen, wenn den Kapitaleignern (Investoren) die demokratisch entstandenen politischen Entscheidungen (Gesetze) nicht passen, weil die Konzerne dadurch ihre maximal erwartete Profitrate gefährdet sehen. Auf diesem Wege verklagt gerade der schwedische Energiekonzern Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigungszahlungen wegen des Ausstiegs aus der Kernenergie.
Dies bedeutet letztlich, daß in demokratischen Rechtsstaaten vom Volk gewählte Politiker eine »Paralleljustiz« zulassen wollen. Das ist ein ungeheuerlicher Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat, der nach einem sofortigen Einschreiten des Bundesstaatsanwalts gegen Politiker verlangt, die das bestehende Verfassungsrecht und auch die einfache Gesetzgebung sowie die Gerichte (Judikative) in den einzelnen Mitgliedsstaaten beugen und aushebeln wollen. Völlig unverständlich ist, daß Richter und Staatsanwälte, die gesamte Justiz als staatliche dritte Gewalt in einer Demokratie, nicht gegen die politische Legislative aufbegehrt und sie in ihre Schranken verweist. Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst vom "Zentrum für Europäische Rechtspolitik" (ZERP) an der Universität Bremen kommen in einem Gutachten zu CETA zu folgendem vernichtenden Befund: »Die Einführung von Investor-Staats-Schiedsgerichten im CETA verletzt das im Unionsrecht (Art. 19 EUV iVm Art. 263ff. AEUV) und im Grundgesetz verankerte richterliche Rechtsprechungsmonopol (Art. 92 GG). Der EU fehlt zudem die Kompetenz, ein solches Verfahren auf Portfolioinvestitionen und den Bereich der Finanzdienstleistung zu erstrecken.«
Bitte weiterlesen:
http://www.kritisches-netzwerk.de/forum/freihandelsabkommen-ceta-und-ttip-ausverkauf-der-demokratie
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