Mittwoch, 28. Juli 2021

KOMMUNISTEN ERRINGEN WAHLSIEG - jW- Nico Popp

 

Entnommen: https://www.jungewelt.de/artikel/407185.dkp-gegen-bundeswahlausschuss-kommunisten-erringen-wahlsieg.html


DKP GEGEN BUNDESWAHLAUSSCHUSS


Kommunisten erringen Wahlsieg


Verfassungsgericht kippt Entscheidung des Bundeswahlausschusses. DKP kann im September an Bundestagswahl teilnehmen


Von Nico Popp

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) kann an der Bundestagswahl im September teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die anderslautende Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der die Partei nicht als solche anerkannt und in der Folge nicht zur Wahl zugelassen hatte, vollumfänglich aufgehoben. Das geht aus der Abschrift des Beschlusses des Zweiten Senats vom 22. Juli hervor, die der anwaltlichen Vertretung der DKP am Dienstag zugestellt wurde und jW vorliegt.

Der Bundeswahlausschuss hatte am 8. Juli mit einer Mehrheit von zehn zu eins entschieden, dass die 1968 gegründete kommunistische Partei »als Partei nicht anerkannt« wird, da sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe, der den Mindestanforderungen genüge. Laut Parteiengesetz verliert eine Partei unter anderem dann die Parteieigenschaft, wenn sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht einreicht. Die von der DKP bis einschließlich für das Jahr 2017 verspätet eingereichten Rechenschaftsberichte wurden vom Bundeswahlausschuss unter seinem Vorsitzenden Georg Thiel faktisch als im Sinne der Rechtsnorm nicht abgegeben betrachtet: Die Mehrheit, zu der auch die Vertreterin der Partei Die Linke gehörte, legte die fragliche Norm so aus, als erfasse sie auch verspätet abgegebene Berichte.

Nur der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Bundeswahlausschuss, der Rechtsanwalt Hartmut Geil, wies darauf hin, dass das so nicht im Gesetz stehe. Nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses wurde zudem bekannt, dass der Bundeswahlleiter auf die im September 2020 an ihn gerichtete Nachfrage der DKP, ob die Partei die Voraussetzungen der Kandidatur mit Blick auf die Rechenschaftslegung erfülle, nicht konkret und eindeutig geantwortet hatte – ein Indiz dafür, dass Thiel die DKP bis zum letzten Augenblick über die beabsichtigte Entziehung des Parteienstatus im unklaren lassen wollte.

Die von Beobachtern als »kaltes Parteiverbot« bezeichnete Entscheidung des Bundeswahlausschusses wurde von der DKP am 12. Juli in Karlsruhe mit einer sogenannten Nichtanerkennungsbeschwerde angefochten. In dieser verwies sie auf die ihrer Ansicht nach unzulässige Gleichsetzung von verspäteter Abgabe und Nichtabgabe und betonte zudem, dass sie vom Bundeswahlleiter im Vorfeld nicht ausreichend auf eventuelle Hindernisse einer Wahlzulassung hingewiesen worden war. Auch die Bundestagsverwaltung habe auf eine entsprechende Frage nicht geantwortet.

Das Bundesverfassungsgericht folgte nun in den Grundlinien der Argumentation der DKP. Der Verlust der Parteieigenschaft trete nicht bereits dann ein, wenn eine Partei in einem Zeitraum von sechs Jahren mehrere nicht fristgerechte Rechenschaftsberichte einreiche, heißt es in dem Beschluss. Das ergebe sich aus dem Zweck der Norm, deren Rechtsfolge »lediglich Ultima ratio« sein solle. Auch ein verspäteter Rechenschaftsbericht trage den »verfassungsrechtlichen Transparenzanforderungen« Rechnung und könne nicht einfach als »Nichteinreichung« gewertet werden. Die Ansicht des Bundeswahlleiters, der Gesetzgeber habe die nicht fristgerechte Einreichung des Rechenschaftsberichts der Nichteinreichung gleichstellen wollen, sei falsch. Insgesamt, so der Tenor des Beschlusses, habe der Bundeswahlausschuss es an einer »Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse« der DKP fehlen lassen, die ohne Zweifel eine Partei sei, die die »Ernsthaftigkeit ihrer Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung nachgewiesen« habe.

Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele sprach am Dienstag gegenüber jW in einer ersten Reaktion von einem »Sieg auf der ganzen Linie«. Die Begründung des Gerichts sei eine »schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter«. Der Versuch, die Existenz der DKP »mit bürokratischen Mitteln« zu gefährden, sei zurückgewiesen worden. Dieser Erfolg sei auch ein »Ergebnis der großen nationalen wie internationalen Solidarität, die wir erfahren haben«.

Nach einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts war die DKP als einzige der vom Bundeswahlausschuss nicht zur Wahl zugelassenen Organisationen mit ihrer Beschwerde erfolgreich. In 19 anderen Fällen wies das Gericht die Einsprüche als unbegründet oder unzulässig zurück


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen