Erfolg vor
Gericht
Urteil macht den Weg frei für die Verleihung des Kölner
Karlspreises an Ken Jebsen am 14. Dezember im Babylon
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat am Donnerstag, 7.12.2017, in der Sache NRhZ ./. Babylon zugunsten des Antrags auf einstweilige Verfügung geurteilt. Die auf Druck des Berliner Senats erfolgte Absage der Preisverleihungsveranstaltung am 14.12.2017 im Berliner Kino Babylon war rechtswidrig und muss zurück genommen werden. Das heißt: die Neue Rheinische Zeitung wird den Kölner Karlspreis für engagierte Literatur und Publizistik am 14. Dezember ab 18 Uhr im Babylon am Rosa-Luxemburg-Platz im Rahmen einer dreistündigen Festveranstaltung an Ken Jebsen verleihen.
Die Absage der Veranstaltung seitens des Babylon war wie folgt begründet worden: „Aufgrund des ausgeübten Drucks des Berliner Senats musste meine Mandantin (Babylon) konsequenter weise Ihnen (NRhZ) gegenüber die Absage erklären... Hervorzuheben ist dabei, dass der Senat seinerseits auf starken Druck von Presse und anderen Verbänden reagierte und diesen Druck eben auf meine Mandantin (Babylon) übertrug.“ Auch von anonymen Drohungen gegen das Babylon als Institution wie auch gegen seinen Geschäftsführer als Person ist in der Absagebegründung die Rede. Diese und weitere nachgeschobene Begründungen rechtfertigen laut Gericht die Absage nicht. Der Vertrag ist einzuhalten.
Insofern ist das Urteil ein Plädoyer, sich auf Zensur hinauslaufendem Druck aus Politik, Medien und Verbänden nicht zu beugen. Demokratie und Meinungsfreiheit dürfen nicht den Interessen der wenigen Mächtigen geopfert werden. Politik – insbesondere Politik, die sich als links versteht – darf sich nicht in deren Dienst stellen. In diesem Zusammenhang benutze diffamierende Begriffe sind keine Argumente. Oskar Lafontaine bezieht in Sachen Karlspreisverleihung aktuell Stellung und bringt es klar zum Ausdruck: „Begriffe wie 'Verschwörungstheoretiker' oder auch 'Querfront' stammen aus dem Arsenal der Geheimdienste.“ Sie sind dazu geschaffen, die Aufklärung imperialer Verbrechen und Bündnisse, die sich dagegen richten, zu torpedieren. Es ist geboten, sich jeglichen offenen oder verdeckten Maßnahmen der Verleumdung zu widersetzen. Deshalb heißt es auf dem Berliner Rosa-Luxemburg-Platz am 14.12. ab 16 Uhr bei der von NRhZ in Kooperation mit KenFM veranstalteten Protest-Kundgebung: "Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen".
Wer sich nicht heute Diffamierung, Verleumdung und Denunziation widersetzt, kann schon morgen in noch üblerer Weise zur Zielscheibe werden.
Pressemitteilung auch hier:
NRhZ-Pressemitteilung: Urteil macht den Weg frei für die Verleihung des Kölner Karlspreises an Ken Jebsen am 14. Dezember im Babylon
Erfolg vor Gericht
NRhZ 640 vom 07.12.2017
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24420
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat am Donnerstag, 7.12.2017, in der Sache NRhZ ./. Babylon zugunsten des Antrags auf einstweilige Verfügung geurteilt. Die auf Druck des Berliner Senats erfolgte Absage der Preisverleihungsveranstaltung am 14.12.2017 im Berliner Kino Babylon war rechtswidrig und muss zurück genommen werden. Das heißt: die Neue Rheinische Zeitung wird den Kölner Karlspreis für engagierte Literatur und Publizistik am 14. Dezember ab 18 Uhr im Babylon am Rosa-Luxemburg-Platz im Rahmen einer dreistündigen Festveranstaltung an Ken Jebsen verleihen.
Die Absage der Veranstaltung seitens des Babylon war wie folgt begründet worden: „Aufgrund des ausgeübten Drucks des Berliner Senats musste meine Mandantin (Babylon) konsequenter weise Ihnen (NRhZ) gegenüber die Absage erklären... Hervorzuheben ist dabei, dass der Senat seinerseits auf starken Druck von Presse und anderen Verbänden reagierte und diesen Druck eben auf meine Mandantin (Babylon) übertrug.“ Auch von anonymen Drohungen gegen das Babylon als Institution wie auch gegen seinen Geschäftsführer als Person ist in der Absagebegründung die Rede. Diese und weitere nachgeschobene Begründungen rechtfertigen laut Gericht die Absage nicht. Der Vertrag ist einzuhalten.
Insofern ist das Urteil ein Plädoyer, sich auf Zensur hinauslaufendem Druck aus Politik, Medien und Verbänden nicht zu beugen. Demokratie und Meinungsfreiheit dürfen nicht den Interessen der wenigen Mächtigen geopfert werden. Politik – insbesondere Politik, die sich als links versteht – darf sich nicht in deren Dienst stellen. In diesem Zusammenhang benutze diffamierende Begriffe sind keine Argumente. Oskar Lafontaine bezieht in Sachen Karlspreisverleihung aktuell Stellung und bringt es klar zum Ausdruck: „Begriffe wie 'Verschwörungstheoretiker' oder auch 'Querfront' stammen aus dem Arsenal der Geheimdienste.“ Sie sind dazu geschaffen, die Aufklärung imperialer Verbrechen und Bündnisse, die sich dagegen richten, zu torpedieren. Es ist geboten, sich jeglichen offenen oder verdeckten Maßnahmen der Verleumdung zu widersetzen. Deshalb heißt es auf dem Berliner Rosa-Luxemburg-Platz am 14.12. ab 16 Uhr bei der von NRhZ in Kooperation mit KenFM veranstalteten Protest-Kundgebung: "Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen".
Wer sich nicht heute Diffamierung, Verleumdung und Denunziation widersetzt, kann schon morgen in noch üblerer Weise zur Zielscheibe werden.
Pressemitteilung auch hier:
NRhZ-Pressemitteilung: Urteil macht den Weg frei für die Verleihung des Kölner Karlspreises an Ken Jebsen am 14. Dezember im Babylon
Erfolg vor Gericht
NRhZ 640 vom 07.12.2017
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24420
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