Mittwoch, 18. Januar 2017

Schonung für Faschisten

Entnommen: https://www.jungewelt.de/2017/01-18/002.php



Alles erlaubt, außer Kommunismus


Demokratie auf westdeutsch: Faschistische Hetze der NPD muss - weiterhin ertragen werden, nur die KPD bleibt verboten


Von Sebastian Carlens

Die Bundesrepublik bleibt sich treu: Hier ist jede faschistische Hetze erlaubt, solange sie von Parteien geäußert wird, nur Kommunismus bleibt streng verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag erneut klargestellt und ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Richter wiesen den 2013 gestellten Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab. Damit verhinderten sie in Karlsruhe auch den zweiten Anlauf zu einem Verbot der Neonazipartei, nachdem der erste Versuch 2003 »aus Verfahrensgründen« eingestellt worden war: Es hatte sich herausgestellt, dass die Partei auf allen Ebenen mit Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war. »Fehlende Staatsferne«, schlussfolgerte das Verfassungsgericht damals.

Da es der Partei an Wirkmacht mangele, sei ein Verbot nicht nötig, so das Gericht am Dienstag. In seinem knapp 300 Seiten langen Urteil stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig fest, dass die NPD zwar wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei. »Das politische Konzept ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet«, heißt es in dem Urteil. Die Idee der »deutschen Volksgemeinschaft«, die Menschen mit ausländischen Wurzeln ausgrenze, verletze die Menschenwürde. Dies und die antisemitische Grundhaltung lasse »deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen«. Das alles genügt den Richtern jedoch nicht: »Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt«.

»Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden«, räumte der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag ein. Ein Parteiverbot sei jedoch »kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot«.

Das letzte Parteienverbot, das nach wie vor Bestand hat, ist das gegen die KPD von 1956 – vorher war 1952 nur die (faschistische) »Sozialistische Reichspartei« verboten worden. Die Frage, ob die Kommunisten in den 50er Jahren in der Lage gewesen wären, die Macht in Westdeutschland zu erobern, hatte keine Rolle gespielt, statt dessen erging tatsächlich ein Urteil gegen eine Weltanschauung, gegen den Marxismus-Leninismus. Karlsruhe stufte ihn damals als »aktiv kämpferisch« ein.

Grundkonsens wie Gründungsmythos der Bundesrepublik wurden also bestätigt: Das Land, das von alten Nazis aufgebaut wurde, hält es nach wie vor für nötig, ein Verbot der Kommunistischen Partei vorsorglich in der Schublade zu haben. Alle sich in Tradition der KPD verstehenden Parteien können so per Verwaltungsakt, ohne Verfahren, Verteidigung und Prozess, als »Ersatzorganisationen« verboten und zerschlagen werden, wenn es den Herrschenden in den Kram passt. Bei den Faschisten gelten hingegen völlig andere Maßstäbe: Sie können nicht verboten werden, »nur« weil sie verfassungsfeindlich sind. Hier muss es vermutlich erst zu einem erfolgreichen Putsch kommen – und dann ist es zu spät.

Der 17. Januar wird als Feiertag für die Rechten in die Geschichte eingehen. Auch die – vorsorglich für den Fall eines NPD-Verbotes aus der Taufe gehobenen – neofaschistischen Kleinparteien »Der III. Weg« und »Die Rechte« haben nun eine Blankovollmacht. Karlsruhe erklärt den Neonazis, wie es geht: Sieben Leute reichen, um eine Partei zu gründen. Danach ist man unverbietbar.






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