Verbrechen des westdeutschen Staates gegen die DDR: „Tausende DDR-Bürger widerrechtlich verfolgt“
Erstellt am 7. Juli 2023 von sascha313
Eine alte Weisheit lautet: „Wenn einer es mit dem Meer nicht aufnehmen
kann, ist es das einfachste, sich umzudrehen, um es nicht zu sehen.“
(Garcia Lorca) – So verhalten sich die meisten BRD-Bürger gegenüber dem
jahrzehntelang erlittenen Unrecht ihrer eigenen Landsleute im Westen,
während sie zugleich leichtfertig und bedingungslos bereit sind, den
Lügen über die DDR Glauben zu schenken. Zehntausende westdeutscher
Bürger wurden nach 1949 durch Berufsverbote ins Elend getrieben, wurden
verfolgt und eingekerkert, weil man sie verdächtigte, mit der DDR oder
mit dem Kommunismus zu sympathisieren. Doch wie ging man in der BRD mit
den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik um, die dieses
westdeutsche Nachbarland besuchten, weil sie Verwandte dort hatten oder
sportliche Kontakte pflegten?
Es waren nicht die „Brüder und Schwestern aus der Zone“, wie
heuchlerisch immer wieder behauptet wurde – nein, die DDR – das war der
Feind. Obwohl die DDR ein eigenständiger und souveräner Staat war und
kein Bestandteil der kapitalistischen BRD, mischten sich die Machthaber
im Westen ständig in die inneren Angelegenheiten der DDR ein. Darüber
berichtete der Vorsitzende des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in
seinen Ausführungen auf der 22. Sitzung des Volkskammer der DDR im
September 1966:
Tausende DDR-Bürger widerrechtlich verfolgt
Im Verlauf der letzten Jahre nahm die widerrechtliche Verfolgung durch
Polizei- und Justizorgane gegen DDR-Bürger in Westdeutschland ein
außerordentliches Ausmaß an. So wurden von Januar 1958 bis Juni 1966 in
Westdeutschland auf Grund gesinnungsstrafrechtlicher Bestimmungen über
3.225 DDR-Bürger vielfältig diskriminiert bzw. mit oder ohne
Gerichtsurteil bis zu dreieinhalb Jahren der Freiheit beraubt und
eingekerkert.
Allein bei 490 DDR-Bürgern, die im Bonner Staat länger als 24 Stunden
inhaftiert waren und unsererseits registriert werden konnten, beträgt
die Gesamtdauer des widerrechtlichen Freiheitsentzuges 1.595 Monate =
133 Jahre. In 173 dieser Fälle kam es zu einem politischen Prozeß in
Anwendung der Bestimmungen über sogenannte Staatsgefährdungsdelikte und
anderer Festlegungen der westdeutschen Strafgesetze, die keinesfalls auf
die Staatsbürger der DDR — die ja nicht der westdeutschen Gesetzgebung
unterstehen — angewandt werden dürfen. Die Gesamthöhe der
Gefängnisstrafen betrug in diesen Fällen 1.183 Monate. Die Gesamtzahlen
liegen in Wirklichkeit noch bedeutend höher, da bisher nicht alle dieser
Menschenrechtsverletzungen ermittelt wurden.
Geachtete Bürger der DDR werden in der BRD verfolgt
Die von diesem Unrecht Betroffenen sind angesehene Bürger unserer
Republik, die ihre verfassungsmäßigen Rechte ausübten. Es handelt sich
um demokratisch gewählte Funktionäre und Mitglieder von
Volksvertretungen, Parteien, Gewerkschafts-, Sport-, Jugend und
kommunalen Organisationen. Es sind Arbeiter, Angestellte, Lehrer,
Bauern, Studenten, Wissenschaftler und Künstler. Sie begingen keinerlei
Verbrechen. Von ihnen wurden weder Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle
oder Attentate geplant nach durchgeführt. Niemand von ihnen führte
Waffen, Sprengstoffe, Gifte oder ähnliches bei sich.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bürger der Deutschen
Demokratischen Republik in Westdeutschland verfolgt und verhaftet —
einzig und allein wegen ihrer Tätigkeit in der DDR als loyale Bürger
ihres Staates. Keiner von ihnen hat sich irgendwelcher Verstöße gegen
das Bonner Grundgesetz schuldig gemacht, dessen Geltungsbereich sich
bekanntlich nur auf das Territorium Westdeutschlands erstreckt. Sie
haben sich bei Besuchen in der westdeutschen Bundesrepublik an die dort
geltenden Gesetze gehalten.
…grundlos bespitzelt, verhaftet und angeklagt
Obwohl diese DDR-Bürger im Besitz gültiger Reisepapiere waren, wurden
sie aus Zügen geholt, hochnotpeinlichen Verhören durch Grenzschutzbeamte
und „Verfassungsschützer“ unterzogen, durch Geheimdienstagenten
bespitzelt, verhaftet, von Staatsanwälten angeklagt und von Richtern
verurteilt und eingekerkert, die bereits in der Mehrzahl ihre
Erfahrungen bei der Verfolgung demokratischer Kräfte während der
Nazizeit sammelten. Sie fuhren nach Westdeutschland zu den mit
friedliebenden westdeutschen Bürgern, zu sportlichen Begegnungen,
wissenschaftlichen Konferenzen, Gewerkschaftstreffen und aus ähnlichen
Anlässen.
Wenige Tage vor dem 1. Mai 1959 wurde Arthur Meckert aus Zeitz, der als
Delegierter des FDGB Gespräche mit westdeutschen
Gewerkschaftsmitgliedern geführt hatte, in der Zelle 410 der Haftanstalt
in Hannover in den Tod getrieben. Kurz vor seinem Tod, der auf
unmenschliche Behandlung zurückzuführen ist, hatte Arthur Meckert an
Prof. Dr. Kaul geschrieben: „Helfen Sie mir, daß ich sobald wie möglich
aus diesem Kerker herauskomme, ich gehe sonst ein. Meine Familie braucht
mich aber noch.“ Er war Vater von 4 Kindern.
Unmenschliches Verhalten der BRD-Beamten
Das ganze Ausmaß der Polizei- und Justizwillkür gegen DDR-Bürger in
Westdeutschland ist leider viel zu wenig Menschen bekannt. Nicht ein
einziger der Verantwortlichen oder ihrer Helfer wurde für diese
unmenschlichen Handlungen bisher in Westdeutschland bestraft.
…daß in letzter Zeit das Bonner Regime eine Reihe geheimer Bestimmungen
durch das Innenministerium, das von ehemaligen Gestapoleuten beherrschte
Amt für sogenannten Verfassungsschutz, das Justizministerium und andere
Staatsorgane erlassen hat, die der verstärkten Diskriminierung und
Verfolgung von DDR-Bürgern dienen.
Die völkerrechtswidrige Willkür des Bonner Unrechtsregimes
Die seit langem bestehende völkerrechtswidrige Verfolgungspraxis wurde
mit dem am 4. August dieses Jahres in Kraft getretenen
Handschellengesetz vom Bonner Bundestag nochmals ausdrücklich
sanktioniert und damit eine weitere gesetzliche Grundlage für
Willkürmaßnahmen gegeben. Das Gesetz sieht bekanntlich vor, alle
Deutschen, die nicht Bürger des Bonner Staates sind, der westdeutschen
Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Nach diesem Gesetz können friedliebende,
rechtschaffende Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, sobald
sie westdeutschen Boden betreten, dort als Verbrecher behandelt werden.
Lediglich danach können ihnen, sozusagen gnadenhalber, befristet und
bedingt — aber vorher wie nachher widerrufbar — gewissermaßen, die
Handschellen abgenommen werden.
Solidarität der DDR-Bevölkerung
Diese menschenrechtsverletzenden Verfolgungen der DDR-Bürger durch die
Adenauer-, Erhard- und Kiesinger/Brandtregierungen führte unter den
Menschen der DDR zu einer riesigen Solidarisierung: „Weit über 500.000
DDR-Mark hat die Spendenaktion zugunsten der in Westdeutschland
verfolgten und eingekerkerten Patrioten bereits erbracht.“
Quelle: 22. Sitzung der Volkskammer der DDR Zur Begründung des
Gesetzentwurfs zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der
Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Rede des Vorsitzenden des
Ministerrates, Willi Stoph: „Tausende DDR-Bürger widerrechtlich
verfolgt“. „Neues Deutschland“ vom 14.10.1966, Seite 5.
(Zwischenüberschriften eingefügt)
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