Samstag, 9. August 2025

"Interessante Rezension" - Userin Lotti

 USER-MEINUNG zur Buchrezension „AUFKLÄRUNG ABSEITS DER SYSTEMMEDIEN“


09.08.2025

Hallo, Harry! Deine Besprechung des Bittnerbuches bringt mich dazu, es bei meiner Buchhandlung zu bestellen. Du hast es so interessant besprochen, dass ich es auch lesen möchte. Dir wünsche ich ein gutes Wochenende bei dem schönen Wetter was angesagt ist. (…) Sei herzlich gegrüßt von der Erzgebirgslerchenschwester,




Kurzvita der Rezensentin: Userin Lotti, geb. 1939, Abitur 1953, Bibliothekar an allgemeinbildenden Bibliotheken der DDR/ Fachschule für Bibliothekare Leipzig 1961, Diplomkulturwissenschaftler/Universität Leipzig 1970, Bibliothekar in ltd. Funktion bis 1991, Aufbau einer eigenen Buchhandlung, selbstständige Buchhändlerin 1991 bis 2001, Rentnerin.

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Autor, Blogger, Rezensent, Hobbymaler

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http://cleo-schreiber.blogspot.com


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Sonntag, 3. August 2025

Mitschuld am Völkermord in Palästina... LZ

Entnommen: 

https://linkezeitung.de/2025/08/03/mitschuld-am-voelkermord-in-palaestina-der-tag-der-abrechnung-wird-kommen/

 Mitschuld am Völkermord in Palästina – der Tag der Abrechnung wird kommen!

VERÖFFENTLICHT VON LZ ⋅ 3. AUGUST 2025 ⋅ HINTERLASSE EINEN KOMMENTAR


von Peter Haenseler – https://sonar21.com

Übersetzung LZ

Bild: Michelangelo Buonarroti: Das Jüngste Gericht – Fresko in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan, 1536–1541

Westliche Politiker, Propagandisten, Medienlakai und andere sind ebenfalls mitschuldig am Völkermord in Palästina. Sie fühlen sich noch sicher, weil sie bisher ungestraft davongekommen sind. Das wird nicht ewig so bleiben.

Einleitung

Die angelsächsischen selbsternannten Herrscher der Welt gründeten den „Staat“ Israel, um den Nahen Osten zu beherrschen. Von Anfang an waren Chaos und Zerstörung für alle umliegenden potenziellen Machtzentren der Plan und das Programm. Die zionistische Siedlerkolonie auf dem Gebiet Palästinas war und ist ihr Werkzeug.

Seit etwa achtzig Jahren praktiziert Israel ethnische Säuberungen gegen die palästinensische Bevölkerung und versucht, Groß-Israel von Palästinensern zu befreien. Seit Jahrzehnten verstößt Israel gegen das Völkerrecht – völlig straffrei und mit Zustimmung der Angelsachsen und Europas. Israel kann mit solchen Gräueltaten nur davonkommen, weil wir applaudieren, als wäre diese Situation normal. Westliche Politiker, Propagandisten, Medienlakai und andere schüren Aggression, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit gegen die Menschheit selbst. Letztendlich beteiligen sie sich auch am Völkermord. Das kann auf Dauer nicht ungestraft bleiben.

Unterdessen geben sich die Weltmächte großspurig. Frankreich spielt vorsichtig mit der symbolischen Anerkennung eines palästinensischen Staates. Die EU gibt halbherzige Warnungen über mögliche politische Konsequenzen von sich, die nichts weiter als ein Feigenblatt sind. Großbritannien, der Meister der Zweideutigkeit, berät Israel, wie es „seinen“ Krieg „human“ führen und die Siedlermobs, die das Westjordanland terrorisieren, „zügeln“ kann. Das sind keine ernsthaften Drohungen, sondern leere, wirkungslose Gesten, die darauf abzielen, den Anschein von Engagement zu wahren und gleichzeitig Israel vor seiner Verantwortung zu schützen.

Diese kollektive Untätigkeit – die inszenierte Empörung ohne echte Verurteilung – ist nicht einfach Gleichgültigkeit. Sie ist eine Duldung von Toleranz. Sie ist die Wiederauferstehung der Nazi-Ideologie, nur mit einer anderen Flagge und Uniform. Sie ist nicht nur die Nachahmung der Mechanismen der Vernichtung, sondern auch dieselbe moralische Barbarei, die solche Gräueltaten möglich gemacht hat.

Dieser Artikel ist eine Fortsetzung unseres Artikels „Völkermord als ‚Selbstverteidigung‘ – Westliche Medien als Komplizen des Völkermords in Gaza – Wir stehen auf!“ vom 15. Juli, weil wir am Ball bleiben.

Deutschland setzt seine beschämende Geschichte fort.

Das Flaggschiff der gekauften und bezahlten Propagandamaschine Deutschlands ist die Bild-Zeitung. Am 21. Juli 2025 titelte sie: „25 Länder fordern Israel auf, den Krieg in Gaza zu beenden. Gut, dass Deutschland diesmal nicht dabei ist!“ 25 Länder, darunter Großbritannien und Frankreich, hatten eine halbherzige Erklärung abgegeben, in der sie Israel aufforderten, „den Krieg im Gazastreifen jetzt zu beenden“. Israel müsse sich an das Völkerrecht halten, hieß es darin.

Deutschland hat diese Erklärung nicht unterzeichnet. Die Außenminister der 25 anderen Länder verurteilten „die tropfenweise Verteilung von Hilfsgütern und die unmenschliche Tötung von Zivilisten“. Am 22. Juli 2025 schloss sich die Bild an: „Explosiver Empörungsbrief! SPD wendet sich gegen Israel. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, ihren Kurs in der Israelpolitik zu ändern – ohne auch nur die Hamas zu erwähnen, die jede Chance auf Frieden zerstört und seit fast zwei Jahren israelische (und deutsche) Geiseln festhält.“

Wie gesagt, die leeren Worte der 25 europäischen Staaten sind nicht ernst gemeint, sondern dienen lediglich dazu, den Anschein von Engagement zu wahren, um die Weltöffentlichkeit und die eigene Bevölkerung zu beruhigen. Aber Deutschland ist nicht einmal zu einer solchen „Geste“ bereit – nicht weil es diese verabscheuungswürdigen Handlungen nicht gutheißt, sondern weil es die zionistische Propagandanarrative voll und ganz unterstützt.

Es sei darauf hingewiesen, dass dies die derzeitige Vorgehensweise ist: Bezalel Smotrich (israelischer Finanzminister) erklärte Anfang Mai 2025, dass Gaza vollständig zerstört werden würde. Derselbe Minister hatte bereits im August 2024 erklärt, dass es „gerechtfertigt und moralisch akzeptabel“ sei, wenn Israel „2 Millionen Zivilisten hungern lässt“, bis „die Geiseln zurückgegeben werden“. Sein Amtskollege Itamar Ben-Gvir (Minister für Inneres und Sicherheit) gab folgende Erklärung ab: „Lebensmittel- und Hilfsdepots sollten bombardiert werden, um militärischen und politischen Druck auszuüben.” Im Januar 2024 verkündete er: „Die einzige humane Lösung für Gaza ist die Massenvertreibung.” Dies waren keine leeren Worte oder Propagandaslogans. Die Welt beobachtet täglich, wie diese Pläne auf barbarische Weise umgesetzt werden (viele Beispiele finden Sie hier, hier und hier).

Dies erinnert an den Brief, den Reinhard Heydrich, Chef des SS-Sicherheitsdienstes, am 20. Oktober 1941 an Heinrich Himmler schrieb, in dem er sich über die mangelnde Effizienz der deutschen Bombardierung der Städte Warschau und Leningrad beklagte und den Reichsführer SS an Adolf Hitlers Anweisung erinnerte, die Städte „auszulöschen“:

„Ich bitte Sie höflichst zu beachten, dass die strengen Anweisungen bezüglich der Städte Leningrad und Moskau nur ausgeführt werden können, wenn von Anfang an brutale Maßnahmen ergriffen werden. Der Leiter der Task Force A, SS-Brif. Dr. Stahlecker, berichtet mir beispielsweise, dass vertrauenswürdige Informanten, die die Frontlinie überschritten haben und aus Leningrad zurückgekehrt sind, sagen, dass die Zerstörung in der Stadt noch recht gering ist. Das Beispiel der ehemaligen polnischen Hauptstadt (Warschau) hat ebenfalls gezeigt, dass selbst intensivste Bombardements nicht die erwartete Zerstörung bewirken können. Meiner Meinung nach müssen in solchen Fällen Brand- und Sprengbomben in großem Umfang eingesetzt werden. Ich bitte daher höflichst darum, den Führer erneut daran zu erinnern, dass die beiden Städte ohne absolut klare und strenge Befehle an die Wehrmacht kaum zerstört werden können.“

Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main, 1991, S. 161.

Das Warschauer Ghetto

Nach der Besetzung Polens im Jahr 1939 zwangen die deutschen Besatzer die jüdische Bevölkerung Warschaus – rund 400.000 Menschen, fast ein Drittel der Stadtbevölkerung – in ein beengtes, von Mauern umgebenes Gebiet. Die Lebensbedingungen waren katastrophal: Überbelegung, Hunger, Krankheiten wie Typhus und mangelnde medizinische Versorgung führten zu einer extrem hohen Sterblichkeitsrate.



Quelle: https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/photo/a-destitute-child-in-the-warsaw-ghetto



Quelle: https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/photo/children-eating-in-the-ghetto-streets-warsaw-poland-between-1940-and-1943

Die meisten Bewohner des Ghettos wurden zwischen 1942 und 1943 in Vernichtungslager deportiert, hauptsächlich nach Treblinka, wo sie ermordet wurden.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Ghetto#/media/Datei:Stroop_Report_-_Warsaw_Ghetto_Uprising_BW.jpg

Von den mehr als 400.000 Menschen, die im Warschauer Ghetto inhaftiert waren, überlebten nur wenige Tausend.

Nach dem Aufstand im Warschauer Ghetto im April/Mai 1943 ordnete Heinrich Himmler die vollständige Zerstörung des Ghettos an. Das Ziel war es, das Ghetto als Ort des jüdischen Widerstands auszulöschen und gleichzeitig ein Exempel zu statuieren (dokumentiert in: Nazi Conspiracy and Aggression (Nürnberger Dokumente, „Rote Serie“) – z. B. Dokument NO-2753).

Die folgenden Personen waren für die Ausführung des Befehls verantwortlich:



https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/photo/ss-and-police-leader-juergen-stroop-interrogates-two-captured-jews

Das haben sie getan:


Das Warschauer Ghetto nach seiner Zerstörung: https://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Ghetto#/media/Datei:Warsaw_Ghetto_destroyed_by_Germans,_1945.jpg

Und so sieht Rafah im Gazastreifen heute aus:



Stroop dokumentierte das Ergebnis der Niederschlagung des Aufstands und der systematischen Zerstörung des Ghettos in einem offiziellen Bericht mit dem Titel „Es gibt kein jüdisches Wohnviertel mehr in Warschau!“.


https://collections.ushmm.org/search/catalog/pa5223

Der Stroop-Bericht wurde bei den Nürnberger Prozessen als Beweismittel vorgelegt (IMT-Dokument 1061-PS). Darin heißt es ausdrücklich, dass das Ghetto „Schritt für Schritt zerstört“ und „dem Erdboden gleichgemacht“ werden sollte. Die Einsatzberichte der SS und der Polizei im Generalgouvernement enthalten konkrete Anweisungen zur Brandstiftung, Zerstörung und „Säuberung“ der Ruinen (teilweise enthalten in: Dokumente zur Judenpolitik des Dritten Reiches, hrsg. von Eberhard Jäckel und Peter Longerich). „Durch den Einsatz von Spreng- und Brandkommandos wurden insgesamt 631 Bunker gesprengt und über 2.000 Gebäude zerstört. […] Das Ziel war die vollständige Zerstörung des jüdischen Wohnviertels.“ (Tagesbericht, Mai 1943) „Die Absicht war, das Wohnviertel Haus für Haus zu durchkämmen und zu zerstören, um jeden verbleibenden Widerstand zu brechen und keine Verstecke zu lassen.“ (Tagesbericht, 24. April 1943)

Das Ende eines Kriegsverbrechers

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Stroop zunächst von den Amerikanern gefangen genommen. 1947 wurde er im „Dachau-Prozess“ wegen seiner Verbrechen an alliierten Kriegsgefangenen zum Tode verurteilt (er war auch Inspektor in Griechenland, wo er brutale Repressionen durchführte), später jedoch an Polen ausgeliefert.

In Polen fand 1951–1952 ein weiterer Prozess statt, in dem Stroop wegen Verbrechen während des Aufstands im Warschauer Ghetto angeklagt wurde. Das polnische Gericht verurteilte ihn ebenfalls zum Tode. Am 6. März 1952 wurde Jürgen Stroop im Mokotów-Gefängnis in Warschau durch den Strang hingerichtet.

Die Belagerung von Leningrad (heute Sankt Petersburg)

Die Wehrmacht unterbrach vom 8. September 1941 bis zur Befreiung am 27. Januar 1944 fast 872 Tage lang die Versorgung von Leningrad (der zweitgrößten Stadt der Sowjetunion und einem wichtigen Industrie- und Kulturzentrum), um die Stadt zur Kapitulation zu zwingen. Hitler plante, die Bevölkerung auszuhungern, anstatt die Stadt direkt einzunehmen, um seine Truppen zu schonen. Die Stadt war von deutschen und finnischen Truppen aus dem Norden und Süden umzingelt.

Die schlimmste Folge der Belagerung war der Hunger. Die Lebensmittelrationen sanken im Winter 1941/42 zeitweise auf 125 Gramm Brot pro Person und Tag. In einigen Fällen wurde das Brot mit Holzmehl und anderen Ersatzstoffen gestreckt.



Patient mit Dystrophie, 1941, aus einer Ausstellung im Leningrader Museum. https://de.wikipedia.org/wiki/Leningrader_Blockade#cite_ref-10

Schätzungen zufolge starben zwischen 600.000 und 1,2 Millionen Menschen, hauptsächlich Zivilisten, vor allem an Hunger und Kälte.



Drei Männer begraben Opfer des Hungers auf dem Wolkowo-Friedhof während der Tage der Massensterblichkeit, Oktober 1942; https://de.wikipedia.org/wiki/Leningrader_Blockade#cite_ref-10

Die Stadt wurde auch durch Luftangriffe und Artilleriefeuer schwer beschädigt, wodurch viele Gebäude in Trümmern lagen.



Einwohner Leningrads verlassen ihre zerbombten Häuser, Dezember 1942; https://de.wikipedia.org/wiki/Leningrader_Blockade#/media/Datei:RIAN_archive_2153_After_bombing.jpg

Das Ende weiterer Kriegsverbrecher

Die Belagerung Leningrads spielte auch eine wichtige Rolle bei den Urteilen der Nürnberger Prozesse (IMT – International Military Tribunal). So wurde beispielsweise Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, unter anderem für die Aushungerung Leningrads verantwortlich gemacht. Im Urteil heißt es:

„Keitel unterzeichnete und verbreitete den Kommissar-Befehl und erließ Befehle, die die Aushungerung von Leningrad und Moskau vorsahen, um deren Bevölkerung auszurotten.“

IMT-Urteil, Band I, S. 294 (englische Ausgabe)

Im allgemeinen Teil (über Kriegsverbrechen im Osten) erwähnt das Gericht ausdrücklich die geplante Aushungerung:

„Der Plan der Nazis, die Bevölkerung der großen russischen Städte auszuhungern, wird durch zahlreiche Dokumente belegt. Sie planten, Leningrad und Moskau zu umzingeln und auszuhungern.“)

IMT-Urteil, Bd. I, S. 228–229 (engl. Ausgabe)

Die Anklage führte den „Hungerplan“ mehrfach als Beweis für einen Vernichtungskrieg an:

„Millionen Menschen sollten im Osten verhungern. Ganze Städte wie Leningrad sollten nicht erobert, sondern dem Hungertod überlassen werden.“

Zusammenfassung der Anklageschrift – die genauen Zitate finden sich meist in den Beweismitteln, z. B. in den OKW-Dokumenten.

Diese Passagen finden sich beispielsweise im offiziellen „Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof“ (Nürnberg, 1947 – die sogenannten „Blue Books“). Sie sind im Internet frei verfügbar, z. B. über das Avalon Project (Yale) oder das Nuremberg Trials Project (Harvard).

Am 1. Oktober 1946 verkündete das Internationale Militärgericht in Nürnberg sein Urteil gegen 22 Hauptangeklagte. Keitel wurde in allen vier Anklagepunkten (Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) für schuldig befunden. Die Blockade Leningrads war Teil der sowjetischen Anklage wegen verbrecherischer Kriegsführung im Osten und wurde im Urteil als Beweis für die Brutalität des Angriffskrieges und des Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion insgesamt angeführt.

In der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 wurde Keitel zusammen mit zehn weiteren zum Tode Verurteilten (darunter Jodl, Ribbentrop und Kaltenbrunner) im Nürnberger Gefängnis hingerichtet. Wie Göring hatte er darum gebeten, als Soldat erschossen zu werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt – er wurde wie ein gewöhnlicher Verbrecher gehängt.

Weitere Kriegsverbrechen der Nazis werden von Israel kopiert

Die aktuellen Aktionen Israels gegen die Bevölkerung im Gazastreifen und im Westjordanland scheinen eine fast perfekte Kopie der oben beschriebenen Aktionen zu sein, die Nazi-Deutschland gegen die Bevölkerung von Warschau und Leningrad begangen hat.



Screenshot aus einem CBS-Video vom 15. Juli 2025

Aber damit enden die Parallelen noch nicht. In Palästina zerstört Israel nicht nur zivile Gebäude und vertreibt und vernichtet die lokale Bevölkerung, sondern wendet auch Hungertaktiken an, die bei den Nürnberger Prozessen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wurden.

Hunger als Waffe des Völkermords

Nachdem die Mehrheit der Bevölkerung von Gaza ihr Vertrauen in die Hamas ausgesprochen hatte, regiert diese dort seit 2007 praktisch allein. Seitdem hat Israel eine Blockade über den Gazastreifen verhängt. Diese beeinträchtigt den Personen- und Warenverkehr, darunter auch den Transport von Lebensmitteln, medizinischen Gütern, Treibstoff und Baumaterialien. Offiziell wurde die Blockade als Sicherheitsmaßnahme gerechtfertigt, um Waffenlieferungen an die Hamas zu verhindern.

Seit dem Angriff auf Israel durch von der Hamas angeführte Kämpfer am 7. Oktober 2023 haben hochrangige israelische Beamte, darunter Verteidigungsminister Yoav Gallant („Wir werden eine vollständige Belagerung verhängen. Keine Elektrizität, keine Lebensmittel, kein Wasser, kein Treibstoff – alles ist gesperrt.”), der nationale Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir („Solange die Hamas die von ihr festgehaltenen Geiseln nicht freilässt, sollten nur Hunderte Tonnen Sprengstoff der Luftwaffe in den Gazastreifen gebracht werden, aber kein einziges Gramm humanitäre Hilfe.”) und der Energieminister Israel Katz („Aus humanitären Gründen [im Ernst!!], bin ich strikt gegen die Aufhebung der Blockade und die Einfuhr von Gütern nach Gaza.“) öffentlich erklärt, dass sie die Zivilbevölkerung in Gaza von Lebensmitteln, Wasser, medizinischen Hilfsgütern und Treibstoff abschneiden wollen – Aussagen, die die Politik der israelischen Streitkräfte widerspiegeln. Andere israelische Beamte haben öffentlich erklärt, dass humanitäre Hilfe für Gaza entweder von der Freilassung der von der Hamas illegal festgehaltenen Geiseln oder von der Zerschlagung der Hamas abhängig gemacht wird.

 

Unterdessen wurden im Mai 2025 in Gaza bereits 57 Todesfälle durch Hunger bestätigt, und die Zahlen steigen täglich. Tausende sind vom Hungertod bedroht. Dennoch berichtet die UNRWA, dass sie über genügend Lebensmittel verfügt, um die gesamte Bevölkerung von Gaza für lange Zeit zu ernähren. Aber Israel, das Hilfsgüter als Waffe einsetzt und von den USA geschützt wird, lässt diese nicht ins Land.

 

 

Der zweijährige Yazan Abu Foul wird von seiner Mutter Naima gepflegt, da er aufgrund der schweren Nahrungsmittelknappheit in Gaza an schwerer Unterernährung leidet. Foto: Haitham Imad/EPA

Und gerade als man dachte, es könnte nicht noch zynischer werden, hat USrael einen weiteren listigen Plan ausgeheckt: die Gaza Humanitarian Foundation (GHF), eine private Stiftung, die von den USA und Israel unterstützt wird und im Februar 2025 gegründet wurde. Sie ist in Delaware (USA) und Genf (Schweiz) registriert. Ihr offizielles Ziel ist es, Hilfsgüter wie Lebensmittel, Wasser, Medikamente und Notunterkünfte direkt in Gaza zu verteilen – außerhalb der Strukturen von UN-Organisationen oder internationalen NGOs, die Israel als zu „nah an der Hamas“ betrachtet.

Nach Monaten des Hungers und der Bombardierungen war die GHF eine weitere Ablenkungsmaßnahme – von Israel konzipiert, erneut von den USA finanziert, nicht um den Hunger zu beenden, sondern um den internationalen Druck zu neutralisieren. Seitdem hat sich dies als weiterer tödlicher Verrat Israels erwiesen. Anstatt als Rettungsanker zu dienen, haben sich diese „Leitungen“ der GHF zu einer regelrechten Todesfalle entwickelt. Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden fast 900 Palästinenser, d. h. 300 pro Monat in den letzten drei Monaten, verzweifelte Mütter, Väter und Kinder, die Hilfe suchten, ermordet.

Zu Hause waren sie vom Hungertod bedroht, und in den Verteilungszentren wurden sie laut der israelischen Tageszeitung Haaretz vom 27. Juni 2025 mit israelischen Kugeln empfangen. Das gleiche Militär, das die Hungersnot verursacht hat, erschießt die Opfer vor den Toren ihrer sogenannten Rettung.

Die von den USA finanzierte GHF hat die Kontrolle über die Nahrungsmittelhilfe an Israel übergeben – und jetzt werden junge Mädchen an Wasserentnahmestellen ins Visier genommen. Alle Grundbedürfnisse – Nahrung, Wasser, Medikamente – sind nicht mehr ein Recht, sondern eine Waffe Israels. Eine Waffe, um zu hungern, Wasser zu verweigern und Medikamente zurückzuhalten – dazu bestimmt, Palästinenser zu inhaftieren und die Voraussetzungen für eine „freiwillige“ ethnische Säuberung zu schaffen.

Es versteht sich von selbst, dass die absichtliche Aushungerung der Zivilbevölkerung nach internationalem Recht ein Kriegsverbrechen ist. Auch wenn Israel das Zusatzprotokoll I vom 8. Juni 1977 („Protokoll I vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte“) nur unterzeichnet, aber nie ratifiziert hat, gilt es dennoch für Israel als Völkergewohnheitsrecht.

Aber unsere Politiker, wie Bundeskanzler Friedrich Merz und ihre Palastpropagandisten, faseln in diesem Zusammenhang von Israels Recht auf Selbstverteidigung.

Neue Konzentrationslager der Zionazis

In der Vergangenheit haben zahlreiche angesehene Persönlichkeiten und Organisationen Gaza wiederholt als „das größte Freiluftgefängnis der Welt“ bezeichnet: Jimmy Carter (ehemaliger US-Präsident: „Gaza ist heute das größte Freiluftgefängnis der Welt.“); David Cameron (ehemaliger britischer Premierminister: „Wir wollen nicht, dass die Menschen in Gaza in einem Gefangenenlager leben.”); Desmond Tutu (Friedensnobelpreisträger, südafrikanischer Erzbischof – Tutu verglich die Blockade wiederholt mit Apartheidbedingungen und sprach von Gaza als einem „Gefängnis”); Organisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International und Vertreter der Vereinten Nationen verwenden häufig Begriffe wie „Freiluftgefängnis“ oder „Gefangenenlager“ (Beispiel: UNRWA-Direktor John Ging (2008): „Gaza ist ein Gefängnis – es ist ein Freiluftgefängnis.“

Nun hat USrael sogar die oxymoronische „Humanitarian GHF Foundation“ übertroffen und einen neuen Orwellschen Plan vorgelegt: eine „humanitäre Stadt“, in der 600.000 Palästinenser aus dem Norden Gazas in einer ummauerten Anlage im Süden untergebracht werden sollen – wo man einchecken, aber nicht auschecken kann. Das neue israelische Konzentrationslager, in dem mehr als ein Viertel der Bevölkerung Gazas interniert werden soll, stellt viele der Nazi-Lager des Zweiten Weltkriegs in den Schatten.

Ein Konzentrationslager als „humanitäre Stadt“ zu bezeichnen, ist Teil von Israels Krieg der Worte. In diesem Zusammenhang hat Israel die Manipulation der Sprache perfektioniert. Israel hungert die Palästinenser nicht aus, sondern verhängt „Kalorienbeschränkungen“. Es baut keine Ghettos, sondern „Sicherheitszonen”. Es führt keine ethnischen Säuberungen durch, sondern bietet die Möglichkeit zur „freiwilligen” Auswanderung. Und jetzt begeht es keine Massenvertreibungen, sondern schlägt eine „humanitäre Stadt” vor.

Im Gegensatz dazu weist Gideon Levi auf Folgendes hin:

Der jüdische Staat baut ein Ghetto. Was für ein schrecklicher Satz. Es ist schon schlimm genug, dass der Plan so präsentiert wurde, als könnte er in irgendeiner Weise legitim sein – wer ist für Konzentrationslager und wer ist dagegen? –, aber von dort ist es nur ein kleiner Schritt zu einer noch schrecklicheren Idee: Als Nächstes könnte jemand vorschlagen, ein Vernichtungslager für diejenigen einzurichten, die die Überprüfung am Eingang des Ghettos nicht bestehen. Israel tötet bereits massenhaft Menschen in Gaza, warum also nicht den Prozess rationalisieren … Jemand könnte auch ein kompaktes Krematorium auf den Ruinen von Khan Yunis vorschlagen, dessen Zugang, wie im nahe gelegenen Ghetto in Rafah, rein freiwillig wäre. Freiwillig natürlich, wie in der „humanitären Stadt”. Nur das Verlassen der beiden Lager wäre nicht mehr freiwillig. Das hat der Minister vorgeschlagen …

Gideon Levy, Haaretz, 10. Juli 2025

Die Billigung von Völkermord und Kriegsverbrechen ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbar

Aufwiegelung des Volkes (§ 130 StGB)

Insbesondere die Aufwiegelung des Volkes (§ 130 StGB) ist strafbar. Dazu gehört die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts oder von Völkermord in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört (§ 130 Abs. 3 StGB), die Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder die Aufforderung zu Gewalt und Willkürmaßnahmen (§ 130 Abs. 1 StGB) oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB). Wer öffentlich zu einem Angriffskrieg, zu Kriegsverbrechen oder zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufruft, macht sich strafbar. Unter bestimmten Umständen kann auch die Billigung solcher Handlungen unter diese Bestimmung fallen.

§ 130 Abs. 3 bezieht sich nur auf Nazi-Verbrechen. Seit Oktober 2022 gilt jedoch auch § 130 Abs. 5 StGB, der die Strafbarkeit auf die Leugnung oder grobe Verharmlosung aller Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausweitet – nicht mehr nur auf Nazi-Verbrechen.

Der genaue Wortlaut (130 Abs. 5 StGB) lautet wie folgt:

„Wer öffentlich oder in einer Versammlung eine in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzes beschriebene Tat, die in einer gegenwärtigen oder vergangenen tatsächlichen Handlung begangen wurde, in einer Weise leugnet, grob verharmlost oder billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird ebenfalls bestraft.“

(130 Abs. 5 StGB)

Belohnung und Billigung von Straftaten (140 StGB)

Wichtig ist auch die Belohnung und Billigung von Straftaten (140 StGB): „Wer eine Straftat nach den Abschnitten 138, 126, 129a, 129b, 211 bis 218b, 226a, 306 bis 306c oder 316a bis 316c öffentlich belohnt oder billigt (…), wird bestraft.“ Kriegsverbrechen sind zwar nicht direkt in dieser Liste aufgeführt, aber Mord (§ 211 StGB) ist enthalten. Viele Kriegsverbrechen sind auch Mord. Daher kann § 140 StGB auch hier Anwendung finden.

Grund für die Strafbarkeit

Die Strafbarkeit ergibt sich aus dem Schutz der öffentlichen Ruhe, der Menschenwürde und des Rechtsfriedens. Wenn jemand Kriegsverbrechen öffentlich gutheißt, stellt er die schwersten Verbrechen nach internationalem Recht als gerechtfertigt dar. Damit verletzt er nicht nur die Würde der Opfer. Er kann auch Hass oder Gewalt gegen bestimmte Personengruppen schüren. Er kann andere dazu ermutigen, solche Taten nachzuahmen, oder bestehende Vorurteile verstärken.

Das Rechtssystem soll verhindern, dass solche Dinge in der Gesellschaft zur Normalität werden. Deshalb ist die Billigung solcher Handlungen strafbar – genauso wie die Billigung von Terroranschlägen.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 des Grundgesetzes) endet dort, wo es den Kern der Menschenwürde verletzt – beispielsweise bei der Rechtfertigung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Ausfluchtstaktik des angeblichen Selbstverteidigungsrechts Israels

Was war das noch mal mit dem Radiosender in Gleiwitz?

„Seit 5:45 Uhr schießen wir zurück! Und von nun an werden Bomben mit Bomben beantwortet!“

Adolf Hitler vor dem Reichstag am 1. September 1939

Adolf Hitler sagte dies in seiner Rede vor dem Reichstag am 1. September 1939, um den deutschen Angriff auf Polen zu rechtfertigen. Der Satz sollte den Angriff auf den Radiosender Gleiwitz und andere inszenierte Grenzzwischenfälle (Operation Himmler unter falscher Flagge) als polnische Aggression darstellen – das Ziel war es, den deutschen Angriff als „notwendige Selbstverteidigung“ darzustellen.

Die typische westliche Erzählung (wie sie beispielsweise Friedrich Merz am 26. Mai 2025 in einem WDR-Interview zum Ausdruck brachte) lautet, dass Israels Vorgehen in Gaza nur dann als Selbstverteidigung gerechtfertigt werden kann, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Merz betonte weiter, dass Deutschland sich zu Wort melden muss, wenn das humanitäre Völkerrecht verletzt wird. Diese Konditionalsätze ignorieren völlig die Tatsache, dass diese Grenzen längst überschritten sind und dass Gegenmaßnahmen von Merz & Co. daher angebracht wären – aber natürlich kommen nur lauwarme Worte.

In Wirklichkeit ignoriert diese Darstellung jedoch die glasklare Situation nach internationalem Recht. Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler, Historiker und ehemaliger UN-Mandatsträger, fasst es auf den Punkt:

„In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die Palästinenser nicht erst seit 2023, sondern seit 1947 unter Vertreibung und Besatzung leiden. Darüber hinaus haben die Palästinenser gemäß der UN-Charta und Artikel 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf Widerstand gegen die Besatzungsmacht, das völkerrechtlich anerkannt ist.

Wenn ein Staat fremdes Territorium besetzt, die Bevölkerung unterdrückt, ihren Lebensraum durch illegale Siedlungen stark einschränkt und Krankenhäuser und Schulen bombardiert – mit anderen Worten, wenn er sich über das Völkerrecht hinwegsetzt –, würde niemand auf die Idee kommen, dem unterdrückenden Staat ein Recht auf Selbstverteidigung zuzugestehen und ihn in seiner Unterdrückung zu unterstützen, wenn die Unterdrückten sich wehren, selbst wenn ihre Aktionen gewalttätig sind.“

Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas

Er verweist auf eine relevante UN-Resolution.

„Recht auf Widerstand der Palästinenser und aller unter Besatzung lebenden Menschen, Artikel 7 der UN-Resolution 29/3314: Definition von Aggression

Diese Definition [von Aggression], insbesondere Artikel 3, beeinträchtigt nicht das Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit der Völker, denen dieses Recht mit gewaltsamen Mitteln vorenthalten wurde und die in der Erklärung über die Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten gemäß der Charta der Vereinten Nationen erwähnt sind, insbesondere der Völker, die unter kolonialen und rassistischen Regimes oder anderen Formen der Fremdherrschaft leben: noch das Recht dieser Völker, für dieses Ziel zu kämpfen und gemäß den Grundsätzen der Charta und gemäß der oben genannten Erklärung Unterstützung zu suchen und zu erhalten.

(Quelle: Resolution der Generalversammlung 29/3314: Definition von Aggression http://www.un-documents.net/a29r3314.htm)

Beihilfe zum Völkermord

Nach dem deutschen Strafgesetzbuch wird, wenn mehrere Täter gemeinsam eine Straftat begehen, jeder bestraft, der auf der Grundlage eines gemeinsamen Plans einen wesentlichen Beitrag zu der Straftat leistet.

USrael könnte niemals die oben beschriebenen Gräueltaten begehen, wenn westliche Politiker, Propagandisten, Medienlakai und andere nicht aktiv dafür sorgen würden, dass USrael ungestraft davonkommt und niemand ernsthaft Einwände erhebt. Ständige Propaganda sorgt dafür. Dies war von Anfang an Teil des gemeinsamen teuflischen Plans.

Methoden der Desensibilisierung, Täuschung und Betrug werden wissenschaftlich und systematisch eingesetzt. Systematische Massenverbrechen werden über Monate oder Jahre hinweg so berichtet, dass Völkermord mit der Zeit zu „nur einer weiteren Nachricht“ wird. Der Schockeffekt lässt nach, und die Zuschauer gewöhnen sich daran. Tägliche Todesfälle werden zu abstrakten Statistiken verpackt. „10.000 Tote“ klingt für viele genauso weit entfernt wie „100.000 Tote“. Ohne Namen, Geschichten und Bilder von individuellen Schicksalen gibt es keine emotionale Verbindung. Neue „Krisen“ ersetzen alte. Völkermord tritt in den Hintergrund, wenn ein anderes großes Ereignis Schlagzeilen macht.

Die Reizüberflutung durch die ständige Konfrontation mit Gewalt, Katastrophen, Leid oder Extremen (z. B. in den Nachrichten, Fernsehserien, Videospielen) führt zu einer Desensibilisierung gegenüber menschlichem Leid. Die Aufmerksamkeit wandert weiter, und die Täter können fast ungestört weitermachen. Unsere Qualitätsmedien arbeiten Tag für Tag daran.

Vom Unrechtsstaat zum Rechtsstaat und zurück zur Barbarei

Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und den Gräueltaten des Nazi-Regimes haben die Mütter und Väter des deutschen Grundgesetzes verstanden, dass es eine absolute, bedingungslose Grenze gibt, die der Staat niemals überschreiten darf: die Würde jedes einzelnen Menschen.

Die Formulierung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in Artikel 1 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer bewussten, historischen Entscheidung. „Ist unantastbar“ ist eine Existenzbehauptung. Sie erklärt die Würde zum absolut geschützten Kern jedes Menschen, der an sich unantastbar ist, unabhängig davon, was jemand will oder tut, egal wie schrecklich es auch sein mag. „Unantastbar“ ist metaphysisch, existentiell. Der Staat kann sie nicht verletzen, ohne sich selbst zu delegitimieren.

Deshalb folgt unmittelbar darauf der Satz: „Es ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt, sie zu achten und zu schützen.“ Ihre Unantastbarkeit führt zu einer unmittelbaren Schutzpflicht.

Nach dem totalitären Regime wurde damit klargestellt, dass die Menschenwürde außerhalb der Macht jeder Autorität steht. Sie ist ein unumstößliches Fundament, an dem selbst Verfassungsänderungen nichts ändern können (vgl. die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes).

Damit war der Grundstein für den Wandel Deutschlands von einem Unrechtsstaat zu einem Rechtsstaat gelegt. Die derzeitige Kollaboration mit den Völkermördern im Nahen Osten führt jedoch geradewegs zurück in die Barbarei, und das darf nicht ungestraft bleiben.

Wir brauchen einen neuen Nürnberger Prozess

General Emerson Curtis LeMay war ein hochrangiger US-General der United States Air Force und ist bekannt für seine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Durchführung strategischer Bombardements während des Zweiten Weltkriegs und des Kalten Krieges. Er war verantwortlich für die Brandbombenangriffe auf japanische Städte, darunter den verheerenden Angriff auf Tokio im März 1945, bei dem über 100.000 Menschen ums Leben kamen. Während des Kalten Krieges war er Leiter des Strategic Air Command (1948–1957) und machte es zu einem zentralen Bestandteil der US-Nuklearstreitkräfte. Im Vietnamkrieg war er ein lautstarker Befürworter der von Präsident Lyndon B. Johnson und US-Verteidigungsminister Robert McNamara angeordneten Bombardierungskampagnen, wie beispielsweise der Operation Rolling Thunder gegen Nordvietnam.

Robert McNamara zitiert LeMay in Errol Morris‘ Dokumentarfilm „The Fog of War“ (2003) wie folgt:

„LeMay sagte, wenn wir den Krieg verloren hätten, wären wir alle wegen Kriegsverbrechen angeklagt worden. Und ich denke, er hat Recht. Er, und ich würde sagen auch ich, haben uns wie Kriegsverbrecher verhalten. LeMay hat das erkannt.“

Robert McNamara

Robert H. Jackson war der Chefankläger der Vereinigten Staaten bei den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg. In seiner Eröffnungsrede am 21. November 1945 erklärte er:

„Wir dürfen niemals vergessen, dass der Maßstab, nach dem wir diese Angeklagten heute beurteilen, der Maßstab ist, nach dem die Geschichte uns morgen beurteilen wird.“

(Robert H. Jackson – IMT, Band 2, S. 154) Video

Fazit

Unser westliches Rechtssystem spiegelt nicht nur den Zeitgeist wider, sondern hängt auch vom jeweiligen Kräfteverhältnis ab. Klare Rechtsgrundsätze können je nach mentalem Zustand der Gesellschaft verschwimmen. Was auf dem Papier (und nach dem Willen der internationalen Gemeinschaft) glasklar ist, wird in der Praxis oft ins Gegenteil verkehrt.

Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die ursprünglichen Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere im Hinblick auf die Menschenrechte, Ausdruck der natürlichen Moral der Menschheit sind. Sie haben daher eine natürliche Gültigkeit, die durch keine juristischen Spitzfindigkeiten oder Propaganda außer Kraft gesetzt werden kann. Die Verantwortlichen dürfen sich ihrer verdienten Strafe nicht entziehen.

 

Peter Hanseler ist ein geopolitischer Analyst, der aus Moskau berichtet. Peter wurde in Zürich in der Schweiz geboren. Er hat einen J.D. (lic. iur.) und einen Ph.D. (Dr. iur.) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich sowie einen Master in Internationalem Handelsrecht (LL.M.) der Georgetown University Law School, Washington, D.C. Er hat in den USA, Spanien, der Schweiz, Thailand und Russland gelebt. Peter ist unabhängig, seine Arbeit wird weder von staatlichen noch von privaten Stellen unterstützt. Peters Website Forumgeopolitica.com veröffentlicht ihre Inhalte auf Englisch, Russisch, Deutsch und Französisch.

https://sonar21.com/complicity-in-the-genocide-in-palestine-the-day-of-reckoning-will-come/

Mitschuld am Völkermord in Palästina – der Tag der Abrechnung wird kommen!
VERÖFFENTLICHT VON LZ ⋅ 3. AUGUST 2025 ⋅ HINTERLASSE EINEN KOMMENTAR